Weiteres Vorgehen zum Gebäude Gewerbestr. 4 (ehem. Kneidl) - Entfernung und Entsorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 4

Vorgang

Für das Gebäude auf dem Grundstück Gewerbestr.4 wurde am 11.11.2020 von Magg-Architekten eine Machbarkeitsstudie erstellt, die dem Gemeinderat am 17.11.2020 vorgestellt wurde. Herr Magg begutachtete das gesamte Gebäude und kam zu der Empfehlung, das Gebäude zeitnah abzubrechen da sich die Abbruchkosten aufgrund der immer strenger werdenden Auflagen hinsichtlich der Entsorgung von Jahr zu Jahr deutlich erhöht haben. In der Machbarkeitsstudie vom 11.11.2020 schätzt Herr Magg die Abbruchkosten in Höhe von 142.800,00 Euro brutto ein. Der Gemeinderat fasste in genannter Sitzung hierzu jedoch keinen Beschluss. Es sollten weitere Fachmeinungen eingeholt werden.

Im weiteren Schritt wurde am 15.06.2021 Herr Fritsche von Planquadrat Fritsche um seine fachliche Einschätzung gebeten. Beim Gebäude Gewerbestr.4 schließt sich Herr Fritsche voll der Machbarkeitsstudie von Herrn Magg an und empfiehlt den zeitnahen Abriss des Gebäudes und die Entwicklung eines Nutzungskonzepts für das gesamte Grundstück, Heizwerk und Gewerbestr.4. In jedem Fall sei eine Schadstoffuntersuchung des Gebäudes durch ein Fachbüro zu veranlassen, da problematische Baustoffe enthalten sind.

Am 02.07.2021 wurde das Ingenieurbüro für Bauwesen Dipl.-Ing. (FH) Christian Baumann für eine Schadstoffuntersuchung im Gebäude der Gewerbestr.4 beauftragt.
Die Gebäudebegehung mit Probenahme fand am 06.07.2021 statt. Die Untersuchungsergebnisse reichen von asbesthaltig bis stark teerhaltig, somit gefährlichem Abfall.

Zusammenfassung des Untersuchungsberichtes:
Generell sind die zu treffenden Maßnahmen bei einer Bestandssanierung mit Teilerhalt des Gebäudes gleich zu setzen wie bei einem Komplettabbruch.
Die Kosten sind bei den Sanierungsmaßnahmen für eine Bestandssanierung jedoch wesentlich höher, da der Anteil der Handarbeit für den Ausbau der Materialien wegen des Erhalts der Gebäudesubstanz höher ist, als bei einer Sanierung vor dem Abbruch – hier kann in Teilbereichen auch mit Minibagger etc. gearbeitet werden.

Herr Baumann erarbeitete eine detailliertere Kostenschätzung nach den Erkenntnissen der Schadstoffuntersuchung und errechnete die Kosten:
  • für einen Komplettabbruch in Höhe von 205.929,50 Euro brutto. 
  • Im Falle einer Bestandssanierung sei mit Kosten von ca. 95.000,00 Euro brutto alleine für den Ausbau und die Entsorgung der nachgewiesenen Schadstoffe zu rechnen. Hier sind jedoch die Kosten für den Abbau der Dachaufbauten oder von Teilabbrüchen der Metzgerei nicht eingerechnet.

Aufgrund der weiter stark ansteigenden Abbruch- und Entsorgungskosten und der immer schärfer werdenden Vorschriften in diesem Segment, empfiehlt die Verwaltung, das Gebäude auf dem Grundstück Gewerbestraße 4 baldmöglichst abzureißen und ordnungsgemäß zu entsorgen.  

Im Nachgang kann in den Gremien und Fraktionen über die künftige weitere Nutzung des Grundstücks beraten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Gebäude in der Gewerbestraße 4 soll so bald wie möglich abgerissen und ordnungsgemäß entsorgt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 15:59 Uhr