Beratung und Beschlussfassung zu den weiteren Kindertagesstättenplanungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 5

Vorgang

Wie bereits in der kürzlich vorgestellten Sozialraumanalyse für die Gemeinde Ainring dargelegt, werden sich die Kinderzahlen im betreuungsrelevanten Zeitraum nach oben entwickeln. Es wurde eine aktuelle qualifizierte Bedarfsplanung für den Bereich der Kindertagesstätten nach Art. 7 BayKiBiG durchgeführt, wobei auch die demographischen Daten aus der Sozialraumanalyse eingeflossen sind.

Der aktuelle Bestand an Plätzen in den Kindertagesstätten (Istbestand):
In der Gemeinde Ainring stehen zum 01.09.2021 in sechs Kindertagesstätten insgesamt 398 genehmigte Betreuungsplätze zur Verfügung. Sie verteilen sich wie folgt:
Kinderkrippe Zwergerlstube Mitterfelden (Träger: Gde.): 36 Plätze
Kindergarten Waldameise Ainring (Träger: Gde.): 50 Plätze 
Kindergarten Max und Moritz Heidenpoint (Träger: Gde.): 75 Plätze
Kindergarten Mooswichtl Mitterfelden (Träger: Gde.): 75 Plätze
Kindergarten St. Raphael Mitterfelden (Träger: kath. Kirche): 100 Plätze
Haus für Kinder Hammerau (Träger: SAH): 12 Plätze Krippe, 50 Plätze Kiga,
Hinweis: Hier stehen zusätzlich 50 Plätze im Hort (Grundschulkinder) zur Verfügung.

Für das Betreuungsjahr 2021/2022 (01.09.21 – 31.08.22) stehen aktuell gesamt nur noch 5 Plätze zur Verfügung, die für unterjährige Bedarfe verwendet werden können.

Der künftige Bedarf an Plätzen wird wie folgt prognostiziert – Bereich Krippenplätze (1 – 3-jährige):
Der Bestand von 48 Krippenplätzen ist bereits 2021 zu gering, um den aktuellen Bedarf von ca. 52 Plätzen zu decken. Dies zeigt u. a. auch die Warteliste.
In den kommenden Jahren vergrößert sich das Defizit - sowohl beim konservativen wie auch beim maximalen Szenario - weiter. Es besteht auf jeden Fall Bedarf an einer zusätzlichen Krippengruppe mit 12 Plätzen. Damit würden die Bedarfssteigerungen bis 2029 aufgefangen werden. Für den Zeitraum ab 2030 reichen auch diese zusätzlichen Kapazitäten nach heutigen Maßstäben vermutlich nicht mehr aus.

Der künftige Bedarf an Plätzen wird wie folgt prognostiziert –klassischer Kindergartenbereich (3-jährige bis Schulbeginn):
Der Bestand von 350 Plätzen für Kinder von 3 Jahren bis Schulbeginn genügt 2021 knapp, um den aktuellen Bedarf von ca. 345 Plätzen zu decken.
Beim konservativen Szenario genügt der aktuelle Bestand für eine langfristige Bedarfsdeckung. Das heißt, dass die bislang übergangsweise in den Containermodulen (Kiga Mooswichtl) untergebrachten 75 Kigaplätze auch weiterhin benötigt werden und somit baldmöglichst mit einer baulichen Dauerlösung in fester Bauweise begonnen werden sollte.
Beim maximalen Szenario würde sich in den kommenden Jahren ein Defizit von bis zu 25 Plätzen aufbauen (= 1 zusätzliche Gruppe). 
Für die Planungen hinsichtlich einer festen Dauereinrichtung (Kiga Mooswichtl) sollte von den vorhandenen 75 Plätzen ausgegangen werden, jedoch mit der baulichen Möglichkeit bei Bedarf unkompliziert einen weiteren Gruppenraum für eine zusätzliche Gruppe nachträglich anzubauen. Nicht berücksichtigt sind hierbei etwaige künftige Bedarfe für integrative Plätze, die zunehmend eine Rolle spielen werden. Zum besseren Verständnis: Ein integratives Kind „belegt“ drei Kigaplätze! Sollten also in einer Einrichtung 5 Integrativkinder betreut werden, so sind hierfür 15 Plätze erforderlich.

Fazit:
Für den Bereich Kinderkrippe und Kindergarten sollte schnellstmöglich in die weiteren Planungen für eine zusätzliche Krippengruppe und den Bau der drei Kindergartengruppen (bisher in der Übergangslösung Containerkiga Mooswichtl vorhanden) eingestiegen werden.
Denkbar wäre eine Kombilösung, bestehend aus Krippengruppe und Kigagruppen in einem Gebäude (mit Option der künftigen Erweiterung!), auch um Synergien nutzen zu können und damit wirtschaftlich und sparsam mit Grund und Boden sowie finanziellen Mitteln zu haushalten.

Standortfrage:
Die Daten belegen eindrucksvoll, dass der Standort der künftigen Kindertagesstätte weiterhin am Standort Mitterfelden liegen muss. Im Kiga Mooswichtl haben von den derzeit 73 Kindern 38 Kinder (52 %) einen Migrationshintergrund (beide Eltern nichtdeutschsprachiger Herkunft). 52 Kinder (71 %) kommen aus Mitterfelden, sechs aus Feldkirchen und nur drei Kinder (4 %) aus dem Gebiet der ehemaligen Gemeinde Thundorf-Straß. Nach Mitteilung der Kiga-Leitung ist deutlich zu beobachten, dass vor allem bei Familien mit Migrationshintergrund meist die Mütter die Kinder zu Fuß in den Kiga bringen, weil kein Auto verfügbar ist. 15 Familien haben offensichtlich gar kein Auto.

Im Zuge der aktuell anstehenden Beschlussfassung zum Bebauungsplan „Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden-Nordwest“ in den Gremien sollte möglichst auch die Standortfrage abschließend geklärt sein, um weitere bauleitplanbedingte Verzögerungen beim Ansteuern der nötigen Baumaßnahmen zu vermeiden.

Da in der Vergangenheit richtigerweise auch die Frage aufgeworfen wurde, ob aktuell freistehende Räume in den Schulen für den Bedarf an zusätzlichen Kinderbetreuungsplätzen verwendet werden könnten, wurde von der Verwaltung auch der Bereich „Schulkinderbetreuung“ in diesem Zuge mit geprüft. Auch dafür wurden die Daten aus der Sozialraumanalyse zu Grunde gelegt.

Bereich Grundschule:
Es existiert eine Grundschule Ainring, allerdings verteilt auf drei Schulhäuser in Feldkirchen (Stammhaus), Mitterfelden und Thundorf.
Feldkirchen: je Jahrgang zwei Klassen (= 8 Klassen)
Mitterfelden: je Jahrgang eine Klasse (= 4 Klassen)
Thundorf: ab September wieder je Jahrgang eine Klasse (= 4 Klassen – vorher drei Klassen)
Zusätzlich bietet die Gemeinde seit über 20 Jahren eine qualifizierte Nachmittagsbetreuung in der Grundschule Mitterfelden für Grundschulkinder aus allen drei Häusern an (max. 42 Plätze derzeit).
Im Haus für Kinder Hammerau stehen zusätzlich 50 Hortplätze für Grundschulkinder zur Betreuung zur Verfügung. Beide Einrichtungen sind voll ausgelastet bzw. „überbucht“ (Warteliste). Der Bedarf in diesem Betreuungssegment steigt stetig. Hierzu verweisen wir zum Bereich „künftige Entwicklung Ganztagsgrundschule“.

Da die Zahlen der 6- bis unter 10-jährigen Kinder in Ainring auch ohne neue Wohngebäude steigen (derzeit ca. 390 Kinder), müssen Überlegungen angestellt werden, ob die vorhandenen Klassenräume in den Grundschulen ausreichen werden. Das konservative Szenario geht von knapp 460 Kindern im Jahr 2027 aus (+ 70 Kinder), ehe es sich dauerhaft bei über 400 Kindern einpendeln dürfte.
Die gesamte Grundschule Ainring verfügt über 16 Klassenräume (zzgl. ein Raum in Klassenzimmergröße in Feldkirchen, der als Musik-/Lesezimmer/Differenzierungsraum genutzt wird), wovon ab dem neuen Schuljahr 16 Räume tatsächlich belegt sind. 70 Kinder sind rein rechnerisch drei Klassen (ohne Schwankungen in den einzelnen Jahrgängen!). Das heißt, dass etwa drei Klassenräume (vorübergehend) zusätzlich benötigt würden.




Künftige Entwicklung Ganztagsgrundschule:
Der Bund ist gewillt, ab 2026 schrittweise (beginnend mit der ersten Jahrgangsstufe) einen Rechtsanspruch auf Ganztagsschulbetreuung im Grundschulbereich einzuführen. Die Gesetzgebung hierzu ist bis dato noch nicht erfolgt. Für die Gemeinde Ainring bedeutet dies, auch hierfür und in diesem Zuge Lösungsmöglichkeiten zu suchen und aufzuzeigen, um dem Rechtsanspruch zeitgerecht begegnen zu können. Wie bereits erwähnt, besuchen bereits jetzt 92 Ainringer Grundschulkinder eine Betreuungseinrichtung ab dem Unterrichtsende am Nachmittag. Der Bedarf nimmt stetig zu. Es ist davon auszugehen, dass dieser weiter stark steigen wird. Einerseits durch die Schaffung des Rechtsanspruchs andererseits durch die insgesamt höhere Kinderzahl. Prognosen zur Betreuungsquote können seriös zum aktuellen Zeitpunkt unsererseits noch nicht abgegeben werden. Fest steht lediglich, dass die bislang genutzten Räume im Kellergeschoss der GS Mitterfelden bei weitem nicht ausreichen werden. In diesem Betreuungssegment werden in jedem Fall Neubaumaßnahmen nötig sein.


Bereich Mittelschule:
Es existiert eine Mittelschule in Mitterfelden, die zusammen mit der Freilassinger Mittelschule den Mittelschulverbund bildet. Im Jahr 2021 besuchen etwa 120 Kinder die Mitterfeldener Mittelschule. Noch im Jahr 2013 wurden dort 188 Kinder beschult. Im Jahr 2000 waren es sogar noch 321 Kinder. Dementsprechend hoch sind die verfügbaren Raumreserven.

Die Prognosen aus der Sozialraumanalyse gehen konsequenterweise auch im Mittelschulbereich von wieder steigenden Schülerzahlen aus. Beim konservativen Szenario werden in der Spitze etwa 160 Schüler im Jahr 2032 erwartet. Das maximale Szenario bleibt aber unter 180 Kindern, so dass beim Vergleich der Schülerzahlen bei weitem nie mehr die Spitzenwerte der Mittelschulkinder aus der Vergangenheit erreicht werden. Die steigende Schülerzahl bedeutet in der Spitze rein rechnerisch einen Mehrbedarf von ca. 2 (bis 3) Klassenräumen.
In der Mittelschule stehen 10 Klassenräume zur Verfügung. Aktuell sind 6 Klassenräume durch die Mittelschüler belegt. Bei einem langfristig unterstellten Mehrbedarf von bis zu drei Klassenräumen sind die Raumreserven noch immer nicht erschöpft, so dass im Mittelschulbereich keine zusätzlichen Klassenräume geschaffen werden müssen.


Besonderheit seit Oktober 2020:
Coronabedingt mussten im Herbst vergangenen Jahres schnell und unkompliziert Lösungen gefunden werden, die Kinder möglichst regelbeschulen zu können. Im Grundschulgebäude Mitterfelden sind die Klassenräume nicht groß genug, um den Mindestabstand zwischen den Schülern sicherstellen zu können. Daher wurden alle vier Grundschulklassen in die größeren und nicht genutzten Klassenzimmer im ersten Obergeschoss der Mittelschule Mitterfelden umquartiert. Diese Lösung hat sich grundsätzlich bewährt und wird auch im nun beginnenden Schuljahr 2021/2022 so weitergeführt. Allerdings erwägt die Schulleitung zeitnah die Rückkehr in das Stammhaus, sobald klar ist, dass Mindestabstände im Schulbereich nicht mehr erforderlich sind.

Die Unterbringung von Grundschulklassen im Mittelschulgebäude kann und sollte auch bei den anstehenden Überlegungen zu Raumdefiziten im Grundschulbereich eine gewichtige Rolle spielen. Hier könnten vorhandene Reserven genutzt und daher unnötige Neubaumaßnahmen verhindert werden. Die Praxis zeigt seit einem Jahr, dass dies -zumindest vorübergehend- grundsätzlich machbar ist.

Fazit:
Für den Bereich Schulen sind in Verbindung mit den Planungen für die Kinderkrippe und den Kindergarten zeitnah Lösungen anzustreben, wie der bereits mittelfristig eintretende Fall des Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen für die Grundschüler gedeckt werden kann. Parallel dazu ist der Rechtsanspruch für die Ganztagsgrundschule abzubilden, der zwingend zusätzliche Räume (Mensa, Küche, Spielräume etc.) erfordert. Die wieder steigenden Schülerzahlen in der Mittelschule können aus heutiger Sicht ohne zusätzliche Maßnahmen im vorhandenen Schulgebäude bedient werden. Weitere freie Unterrichtsräume könnten u. U. für die zusätzlichen Grundschulkinder verwendet werden, um Neubaumaßnahmen im Grundschulbereich zu verhindern oder zumindest zu vermindern.
Als Lösung für die Ganztagsbetreuung der Grundschulkinder könnte auch ein gemeinsamer Neubau mit einer Kindertagesstätte am Standort Mitterfelden-Nord (westlich der Kinderkrippe) in Frage kommen bzw. geprüft werden. Vorstellbar wäre den Kindertagesstättenbereich im Erdgeschoss anzusiedeln und die Grundschulkinder in einem oder zwei Obergeschoss(en) zu betreuen. Durch die Schaffung am Standort Mitterfelden-Nord könnten zahlreiche Synergien genutzt werden, u.a. durch die unmittelbare Nähe zum GS-Standort Mitterfelden. Schulaufsichtliche Voraussetzung wäre hier, das Grundstück zum Grundschulgrundstück zu erklären bzw. einzubeziehen. 

Erster Bürgermeister Martin Öttl möchte unter Nummer 1 des Beschlusses den Satz „Dabei sind Reserven und jeweils die Option einer Erweiterungsmöglichkeit vorzusehen.“ rausnehmen. Über die Rausnahme lässt er abstimmen. Abstimmungsergebnis: 17:1. Dagegen stimmte GR Franz Wimmer. 

Beratung

GRin Edith Höglauer ist der Meinung, dass es viel zu lange gedauert hat, bis jetzt endlich was weitergeht hinsichtlich eines Neubaus. GR Ernst Peter möchte wissen, ob die Außenanlagen bei einem Betrieb einer Krippe und eines Kindergartens in einem Gebäude getrennt sein müssen. Dies wird bejaht. GR Dr. Friedhelm Schneider erkundigt sich, ob die Kinder auch aus anderen Ortsteilen als den im Sachverhalt dargestellten Ortsteilen kommen. Es wird erklärt, dass im Sachverhalt nur die wichtigsten Ortsteile erwähnt wurden. GR Josef Ramstetter möchte wissen, wer in der Vergangenheit einen Fehler gemacht. Es hieß immer, die Krippe kann erweitert werden und jetzt ist es nicht möglich. Hat der Planer Schuld, die Verwaltung, die ausführende Firma? Es wird erklärt, dass vor 15 Jahren ein Krippenbau eher unüblich war und keiner damals gewusst hat, dass man 15 Jahre später so einen Bedarf hat. Ebenso wurde die Rechtslage im Laufe der Zeit immer wieder angepasst, so dass mittlerweile ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz ab dem 1. Geburtstag besteht. Das gab es früher nicht. Auch gab es früher nicht die zahlreichen Migranten in der Gemeinde, die entsprechend die Krippenplätze in Anspruch nehmen wollen. Laut Meinung von GR Josef Ramstetter soll die Regierung aus diesem Grund mehr Geld bereitstellen, da die Regierung auch die Migranten reingelassen hat und nicht die Gemeinde. Kämmerer Thomas erklärt, dass eine Förderung nach Art. 10 FAG in Anspruch genommen werden kann und dort wird nicht nach Nationalität der Kinder unterschieden. 
GR Dr. Friedhelm Schneider erkundigt sich bei der Kindergartenleitung Julia Kästle was einen Kindergarten für Arbeitnehmer attraktiv macht. Frau Kästle erläutert, dass vor einer Beschäftigung erst einmal die Konzeption der Einrichtung angeschaut wird. Danach kommen der Personalschlüssel und die eigene Identifikation mit der Einrichtung. Erst dann kommen die Räumlichkeiten. Ein Personalschlüssel von 1:10,5 ist gut, aber es kommt auch vor, dass man mit 25 Kindern alleine arbeiten muss. GR Dietrich Nowak weist daraufhin, dass eine Aufstockung des Krippengebäudes nicht möglich ist, da während der Bauzeit kein Krippenbetrieb stattfinden kann. GR Christian Stehböck möchte wissen, ob für Frau Kästle eine Krippe mit einem Kindergarten zusammenpasst. Dies ist der Fall, da z.B. der Übergang von der Krippe in den Kindergarten deutlich erleichtert wird. Zum Schluss erkundigt sich GR Bernhard Dusch nach der Anzahl der Kinder, die aus Freilassing kommen. Im Mooswichtl sind 2 Kinder aus Freilassing und im kath. Kindergarten 6 Kinder.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:
  1. Die derzeit in Containern übergangsweise untergebrachten drei Gruppen (75 Plätze) des Kindergartens Mooswichtl sollen in einem Neubau im Bereich des künftigen Bebauungsplans Gemeinbedarfsflächen Mitterfelden-Nordwest dauerhaft geschaffen werden. Zusätzlich sollen in diesem Bereich 12 Plätze für Krippenkinder entstehen. Dabei sind Reserven und jeweils die Option einer Erweiterungsmöglichkeit vorzusehen.
  2. Die Umsetzung des künftigen Rechtsanspruchs für Ganztagsgrundschulbetreuung soll bereits jetzt in die Planungen mit einfließen. Dabei ist auch die Variante einer gemeinsamen baulichen Unterbringung im Kindergarten/Krippe Mooswichtl aufzuzeigen und zu prüfen. Weitere bauliche Umsetzungsvarianten sollen geprüft werden.
  3. Das beauftragte Planungsbüro soll zeitnah mit der Umsetzung dieser besprochenen Maßnahmen beginnen. 
  4. Ein abgestimmtes Nutzungskonzept für die künftig zusätzlich erforderlichen Klassenzimmer der Schulen soll in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Schulleitungen erfolgen und ist dem Gemeinderat vorzulegen, um etwaige schulische Baubedarfe frühzeitig absehen zu können und möglichst in die Gesamtplanung einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2021 15:59 Uhr