Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung "An der Straß"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2021
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Es wird beantragt, für den Gemeindeteil „An der Straß“ eine Außenbereichssatzung zu erlassen, um ein Wohngebäude für eine junge einheimische Familie errichten zu können.
Rechtsgrundlage ist § 35 Abs. 6 BauGB. Demnach kann die Gemeinde für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen. Die Satzung kann auch auf Vorhaben erstreckt werden, die kleineren Handwerks- und Gewerbebetrieben dienen.
Die Voraussetzungen sind erfüllt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, eine Außenbereichssatzung für „An der Straß“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Das gesetzlich vorgeschriebene Aufstellungsverfahren ist durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
Datenstand vom 17.11.2021 07:55 Uhr