Antrag auf Aufstellung einer Klarstellungssatzung in Adelstetten - westlich Baufirma Koch
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.10.2021
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Es wird beantragt, auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 2402 in Adelstetten, eine Klarstellungssatzung zu erlassen.
Hintergrund ist der Wunsch eines einheimischen Unternehmers, dort eine Lagerfläche westlich angrenzend an seinen Traditionsbetrieb zu errichten.
Anlässlich einer Ortsbesichtigung mit Vertretern des Kreisbauamtes konnte eine Innenbereichslage nach § 34 BauGB nicht eindeutig festgelegt werden.
Für diese Fälle gibt es das Instrument, dass die Gemeinde mittels Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB die Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen kann.
Beratung
GR Josef Ramstetter fragt nach, ob die auf dem Übersichtplan dargestellte Feldstraße eingezogen wird. Thomas Fuchs erläutert, dass die Straße in der Natur nicht mehr vorhanden ist. Allerdings soll sie für mögliche zukünftige Tauschgeschäfte erhalten bleiben. GR Sven Kluba erkundigt sich, ob eine Vergrößerung des Einzugsbereichs bis zu dem Hauseck des nördlichen Gebäudes möglich ist. Es wird ihm geantwortet, dass seitens der Verwaltung dahingehende Überlegungen angestellt wurden, aber es wurde festgestellt, dass der Bereich kein Innenbereich mehr ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt eine Klarstellungssatzung Adelstetten für eine Teilfläche der Flurnummer 2402 der Gemarkung Ainring.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.11.2021 07:55 Uhr