Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1413/1 der Gemarkung Straß Nähe Thundorf 50


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.11.2021 ö beschließend 6

Vorgang

Mit Schreiben vom 25.10.2021 wird der Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl.Nr. 1413/1 der Gemarkung Straß beantragt. Das Antragsgrundstück befindet sich im Nordosten des Dorfes Thundorf, nördlich des elterlichen Anwesens der Antragstellerin.
Die Antragsfläche ist aus folgendem Kartenausschnitt ersichtlich:

Mit dem Erlaß der Einbeziehungssatzung soll die Fläche zu dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Thundorf einbezogen werden. Damit sollen die Voraussetzungen zur Errichtung eines Wohnhauses für eine junge einheimische Familie ermöglicht werden. 

Der Wunsch der Antragsteller ist nachvollziehbar. Die Nachfrage an Baugrundstücken in der Gemeinde gerade auch für Einheimische übersteigt das Angebot um ein Vielfaches. 

Vorliegend erscheint ein erfolgreiches Satzungsverfahren möglich. Dies ist auch mit der Bauaufsichtsbehörde grob vorabgestimmt. Rechtsgrundlage für die Einbeziehungssatzung ist § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB. 

Demnach können einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen werden, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.
Diese Voraussetzungen liegen vor.
Das Antragsgrundstück grenzt an dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Thundorf an. 
Die Fläche ist auch durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt. Südlich grenzt das elterliche Wohnhaus an. Westlich der Ortsstraße setzt sich der Bebauungszusammenhang fort, auch deutlich weiter nach Norden als das Antragsgrundstück.

Aus städtebaulicher und ortsplanerischer Sicht ist die vorgesehene Bebauung ohne weiteres vertretbar. 

Die Erschließung erfolgt über die Ortsstraße Thundorf. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB in Thundorf (Aufstellungsbeschluss).
Es ist eine Kostenübernahmeerklärung mit den Antragstellern abzuschließen für die Planungs-, Gutachtens- und Beratungskosten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2021 09:23 Uhr