Abbruch des Bestandsgebäudes und Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses am Siezenheimer Weg 42


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.01.2022 ö beschließend 6.1

Vorgang

Beschreibung des Vorgangs:
Es wird der Abbruch des Bestandsgebäudes (Cafe am Steg), sowie die Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen beantragt. Das Mehrfamilienhaus soll die Maße von 17,24 m x 10,79 m bei einer Wandhöhe von 6,31 m erhalten. Es werden zwei Vollgeschosse errichtet, das Dachgeschoss wird ausgebaut, so dass drei Wohneinheiten entstehen. Die notwendigen Stellplätze werden in einem eigenen Garagengebäude sowie mit oberirdischen Stellplätzen nachgewiesen.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich, innerhalb der Außenbereichssatzung „Siezenheimer Weg“. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demnach nach § 35 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 35 Abs. 2 BauGB  

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Der Gemeinde Ainring sind keine nachbarlichen Einwände bekannt. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Der Bauausschuss und Gemeinderat befasste sich bereits 2019 mit einer möglichen Ersatzbebauung des Grundstücks. Der Gemeinderat erkannte seinerzeit die Notwendigkeit für den Bereich des Siezenheimer Weges eine Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB zu erlassen, um hier die vorhandene Bebauung dauerhaft zu erhalten und durch An-/ Umbauten und Nutzungsänderungen, sowie durch Schließung von Baulücken geringfügig zu erweitern.

Das alte Bestandsgebäude (Cafe am Steg) soll nun abgebrochen werden und ein Dreifamilienhaus errichtet werden. Die Vorgaben der Satzung (max. 3 WE) werden eingehalten, die Erschließung ist gesichert. Das ansprechende Vorhaben dient nach Auffassung der Verwaltung der Nachverdichtung und schafft weiter benötigten Wohnraum.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem vorliegenden Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 28.02.2022 09:14 Uhr