Videozuschaltung Herr Stemmer, Abteilungsleiter WWA Traunstein für Auskünfte bzw. Erläuterung zum Schreiben vom 07.02.2022 hinsichtlich der Priorisierung für Hochwasserschutzmaßnahmen - hier: Mühlstätter Graben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 3

Vorgang

In der Februarsitzung gab die Verwaltung ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 07.02.2022 bekannt. Dabei geht es um die Ermittlung der Priorisierung für mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen am Mühlstätter Graben, an der auch die gemeindliche Bauverwaltung mitgewirkt hat. Es wurde mitgeteilt, dass sich demnach die Priorität von bisher Priorität 3 auf jetzt neu Priorität 2 erhöht. Damit ist der Mühlstätter Graben als Projekt in die Liste der Maßnahmen aufgenommen.
Genauere Details, wann nun genau mit der Aufnahme von Planungen und in der Folge mit der Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen wird, sind aus dem Schreiben nicht ersichtlich. Daher hat der Bauausschuss gebeten, hier nachzufassen.

Aus diesem Grund ist zur heutigen Sitzung der zuständige Abteilungsleiter beim Wasserwirtschaftsamt Traunstein, Herr Rainer Stemmer, per Videozuschaltung zugegen. Er gibt nähere Hintergründe zu der Thematik und steht für Rückfragen zu Verfügung.

Eingangs verließt Bauamtsleiter Fuchs das Schreiben des WWA TS vom 07.02.2022. 

Herr Stemmer hält seinen Vortrag und erklärt wie es zur Priorisierung von Maßnahmen kommt.
Als Standard für diese Einstufungen wird der Hochwasserschutz für ein HQ 100 herangezogen. Im Zuständigkeitsbereich des WWA TS gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen die sukzessiv abgearbeitet werden müssen. Diese werden nicht wahllos abgearbeitet, sondern nach einer gewissen Methodik. Als Grundlage herangezogen wird, welche Schadenshöhe kann auftreten und welche Kosten diese Ereignisse an Maßnahmen auslösen (Kosten-Nutzen). Auf diesen Grundlagen wird die Priorisierung vorgenommen. Nach dem Ereignis von 2020 wurde der Bereich des Mühlstätter Grabens neu bewertet. Hilfreich hierbei war eine detaillierte Liste der Gemeinde, die dem WWA TS zur Verfügung gestellt wurde. Auf Grund dessen wurde die Priorität von 3 auf 2 erhöht.
Derzeit sind im Zuständigkeitsbereich des WWA TS 215 Hochwasserschutzmaßnahmen bekannt.  Davon werden derzeit 45 Maßnahmen umgesetzt. Die Projekte werden nach Priorität in Blöcke gefasst, die dann umgesetzt werden sollen. Von 177 Projekten des Hochwasserschutzes sind derzeit 49 in Klasse I und 60 in Klasse II eigestuft.
Die einzelnen Projekte werden einer Maßnahmenplanung zugeführt, die zu erwartenden Kosten werden ermittelt. Herr Stemmer verweist dabei auf das Planungsrecht und Wasserecht, welches anzuwenden gilt.  Die einzelnen Projekte werden dann in einem 2-Jahreshaushalt gefasst , in dem die einzelnen Maßnahmen abgearbeitet werden.
Herr Stemmer verweist auf das Großschadensereignis aus dem Jahr 2021 im inneren Landkreis. Hier kommen weitere Projekte auf das WWA TS zu.
Bei all den zahlreichen und notwendigen Aufgaben hat er jedoch nur einen beschränkten Ressourcenkörper zur Verfügung. Da das WWA nicht alle Projekte selbst planen kann, werden viele Maßnahmen auch an externe Ing. Büros vergeben. Es ist jedoch schwierig leistungsfähige Büros zu finden. Generell muss er festhalten, dass sehr viele Maßnahmen anstehen und es nicht absehbar ist wann diese umgesetzt werden können.

Bgm. Öttl bedankt sich bei Herrn Stemmer für dessen Ausführungen, leider kann sich die Gemeinde mit den Aussagen nicht zufriedengeben.
GR Kluba fragt nach den derzeit laufen 45 Projekten. Er bittet um einen ca.-Wert, wie viele Mittel werden da bewegt.
Herr Stemmer erläutert, dass im Jahr ca. 10 – 15 Mio € an Mittel bewegt werden. Diese sind haushaltsrechtlich zu behandeln. Die Maßnahmen können nicht alle selbst gestemmt werden.

GR Wimmer erkennt als größte Hürde zur nötigen Umsetzung der Projekte die personelle Obergrenze im WWA. Warum können die anstehenden Maßnahmen nicht von Grund auf vergeben werden?
Herr Stemmer erklärt, dass bei Planungen externe Ing. Büros durchaus eingebunden sind. Eine „Freivergabe“ an Büros ist leider nicht möglich, dass WWA TS muss die Hand und Aufsicht darauf haben. Die Vergaben müssen öffentlich-rechtlich behandelt werden, oft ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig, und der Klageweg der Bürger ist immer offen.
GR Wimmer merkt an, dass dies leider nicht zufriedenstellend für die Anwohner ist, die Anwohner wollen konkrete Aussagen haben, wann bei Ihnen eine Verbesserung erreicht wird.
Herr Stemmer erklärt, dass dies leider nicht möglich ist. Der Hochwasserschutz ist nicht nur in Ainring ein Thema, sondern Bayernweit. Sie arbeiten mit dem, was möglich ist.

GR Ramstetter spricht die Hochwasserereignisse 2016 und 2020 an, diese dürfen nicht mehr kommen. Er sieht als großes Problem die Bürokratie zwischen den einzelnen Behörden. Wir müssen unsere Bürger schützen, was soll man dem Bürger sagen?
Herr Stemmer erwidert, dass das WWA den Auftrag hat den Hochwasserschutz zu bauen, sie tuen was sie können in einem öffentlich-rechtlichen Verfahren.

Weitere Anfragen von Seiten der Bauausschussmitglieder lagen nicht vor.

Bgm Öttl bedankt sich bei Herrn Stemmer, dass er sich die Zeit genommen hat sich den Fragen des Ausschusses zu stellen.

Bgm Öttl bekräftig, dass die Gemeinde weiter an der Problematik arbeiten wird. Evtl. wir die Politik weiter eingebunden. Demnächst wird im Finanz- und Verwaltungsausschuss darüber neu beraten.

Beratung:










Zur Kenntnis:
Ein Beschluss wird nicht gefasst. Der Bauausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Datenstand vom 18.05.2022 12:11 Uhr