Bebauungsplan Mitterfelden Mitte, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der neuerlichen und verkürzten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 05.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 05.04.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

Der Bauausschuss der Gemeinde Ainring beschloss in seiner Sitzung am 15.02.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes “Mitterfelden Mitte“, aufgrund eingegangener Stellungnahmen erneut geringfügig zu ändern. Die geänderte Entwurfsplanung mit Satzung und Begründung vom 15.02.2022 lag erneut und verkürzt vom 02.03.2022 – 18.03.2022 gem. § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich aus. Zudem wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Es wurde eine Stellungnahme vom LRA BGL FB 31 abgegeben (Abwägungstabelle)


Aufgrund der eingegangenen Stellungnahme und der Abwägungsempfehlung ist eine nochmalige, verkürzte Auslegung erforderlich.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägung wie vorgetragen vorzunehmen.
Der Bauausschuss beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes „Mitterfelden Mitte“ in der Fassung vom 05.04.2022 gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut und verkürzt auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2022 12:11 Uhr