Neuaufstellung der Außenbereichssatzung "An der Straß" - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.1

Vorgang

Bezug:
Anlage Abwägungstabelle „Außenbereichssatzung An der Straß“

Die Planentwürfe lagen vom 10.11.2021 bis 13.12.2021 öffentlich aus. Gleichzeitig wurde die Behördenbeteiligung durchgeführt. Aufgrund eingegangener Stellungnahmen zu diesen Verfahrensschritten waren Änderungen an den Unterlagen notwendig, die eine erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung erforderlich machten.

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB) und der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB BauGB) wurden die in beiliegender Abwägungstabelle „Außenbereichssatzung An der Straß“ aufgeführten Stellungnahmen abgegeben.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Die Bauverwaltung nimmt zu den einzelnen Punkten Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Lt. Geschäftsordnung ist der Satzungsbeschluss in der Sitzung des Gemeinderates zu fassen.

Beschluss

Es wird beschlossen, die Abwägung wie im Sachvortrag und Abwägungstabelle „Außenbereichssatzung An der Straß“ vorgetragen, vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 09:31 Uhr