Bebauungsplan Mitterfelden Mitte, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der neuerlichen, verkürzten Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 3.2

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte lag in der Zeit vom 20.04.2022 – 02.05.2022
gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut und verkürzt öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.

Das LRA BGL FB 31 teilt mit Schreiben vom 21.04.2022 folgendes mit:

Die in der vorhergehenden Stellungnahme aufgeführten Anmerkungen wurden in der Abwägung berücksichtigt und in der Planung behandelt. Gegen die Bauleitplanung bestehen daher keine grundlegenden Bedenken.

Abwägungsempfehlung: Die Stellungnahme des LRA BGL FB 31 vom 21.04.2022 wird zur Kenntnis genommen.

Weitere Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

Die Verwaltung schlägt vor die Abwägung wie vorgetragen vorzunehmen.

Das Verfahren zur Neuaufstellung des Bebauungsplanes Mitterfelden Mitte ist somit ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die Verwaltung schlägt vor den Bebauungsplan Mitterfelden Mitte gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen (Satzungsbeschluss).

Beschluss

  1. Die Abwägung wird wie vorgetragen vorgenommen.

  1. Der Bebauungsplan Mitterfelden Mitte mit Satzung und Begründung in der Fassung vom 03.05.2022 wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen (Satzungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 09:31 Uhr