Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses Saalachau 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

Mit der vorliegenden Bauvoranfrage soll die Bebaubarkeit des Grundstücks mit einem weiteren Wohngebäude mit den Maßen von 8 m x 10 m geklärt werden. Konkret sollen mit der Bauvoranfrage nachfolgende Fragen vorab geprüft werden:
- Ist der Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück möglich?
- Ist die Grundfläche von 8 x 10 m möglich?
- Welche Größe des Einfamilienhauses ist möglich?
- Können die Abstandsflächen eingehalten werden?

Planungsrechtliche Situation:
Nach Auffassung der Gemeinde befindet sich das Grundstück im Innenbereich und muss demnach nach § 34 BauGB beurteilt werden.

Erschließung:
Das Grundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche an. Eine privatrechtliche Dienstbarkartei ist derzeit nicht vorhanden, somit ist die Erschließung nicht gesichert.

Nachbarliche Einwände:
Nachbarliche Einwände sind der Gemeinde nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Diese Vorgaben des § 34 BauGB werden nach Auffassung der Gemeinde eingehalten. Grundsätzlich begrüßt die Gemeinde eine mögliche Nachverdichtung.
Die Einhaltung der Abstandsflächen kann von Seiten der Gemeinde mit dem vorliegenden Lageplan nicht abschließend beurteilt werden. Auf mögliche Immissionsprobleme zum naheliegenden Stahlwerk Annahütte wird hingewiesen. Da jedoch die Erschließung des Grundstücks derzeit nicht gesichert ist, ist die Gemeinde an der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gehindert. 

Beratung:

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt der vorliegenden Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB unter der Bedingung, dass die gesicherte Erschließung nachgewiesen wird, mindestens durch eine dingliche Sicherung der Leitungsrechte und eines Geh- und Fahrtrechtes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2022 09:31 Uhr