Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Hammerau an der Reichenhaller Straße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 03.05.2022 ö beschließend 5.4

Vorgang

Es wird der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage in Hammerau an der Reichenhaller Straße beantragt. Der Gebäudekomplex soll aus zwei Einzelbaukörpern bestehen, die mit einem Erdgeschossigen Verbindungsbau verbunden sind. Das nördliche Gebäude soll die Maße von 26,52 m x 14,19 m haben, das südliche Gebäude die Maße von 15,04 m x 17,48 m.
Das Wohn- und Geschäftshaus soll mit EG und 3 OG ausgeführt werden. Die Wandhöhe wird mit 10,55 m angegeben, die Firsthöhe mit 14,37 m bzw. 15,38 m. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage untergebracht. Das Erdgeschoss dient der gewerblichen Nutzung mit Büroräumen, Bäckerei / Cafe, die übrigen Geschosse sind zur Wohnnutzung vorgesehen, es sollen insgesamt 18 Wohnungen (1-3 Zimmerwohnungen) entstehen. Die Dachneigung soll 34°betragen.
Zu dem Bauantrag wurde im Vorfeld im Jahr 2015 eine Bauvoranfrage gestellt, die 2020 positiv beschieden wurde. Gegenstand der Bauvoranfrage war die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens.
Die seinerzeit eingereichten Unterlagen weichen jedoch hinsichtlich der Höhenentwicklung erheblich von der vorliegenden Planung ab. 

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt in einem Bereich ohne Bebauungsplan und muss daher gemäß § 34 BauGB als im Zusammenhang bebauter Ortsteile beurteilt werden. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ainring ist das Gebiet als MI dargestellt. Die grundsätzlich planungsrechtliche Zulässigkeit gem. § 34 BauGB wurde bereits mit Bescheid des LRA zur Bauvoranfrage im Jahr 2020 bestätigt.

Erschließung:
Die Erschließung ist gesichert.
Die Gemeindewerke bestehen auf einen Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung.
Tiefbauamt:
Auf dem Grundstück liegt ein Hauptkanal an dem nach wie vor die Grundstücke 1875/6 und 1875/5 angeschlossen sind. 
Siehe hierzu auch den Auszug aus dem Kanal Bestandsplan in der Anlage bzw. bei den Anhängen.
Gemäß Planung ist in diesem Bereich die Tiefgarage, der Keller und die Tiefgaragenausfahrt vorgesehen. Der Kanal muss verlegt werden.
Es ist zu prüfen, wie die beiden Grundstücke zukünftig erschlossen werden können. 
Die Kostentragung der Maßnahme ist ebenfalls zu prüfen!
Bestehende Leitungen und Schächte dürfen nicht überbaut werden!
Dach-, Oberflächen- und Drainagewasser darf nicht in den gemeindlichen Kanal eingeleitet werden!

Nachbarliche Einwände:
Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor. Der Verwaltung sind keine nachbarlichen Einwände bekannt.




Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Das eingereichte Bauvorhaben wird von Seiten der Verwaltung kritisch betrachtet.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Die Art der baulichen Nutzung ist gebietsverträglich und würde das Mischgebiet weiter stützen. Das Maß der baulichen Anlage überschreitet nach Auffassung der Verwaltung mit der Höhenentwicklung von 14,37 m (Wandhöhe 10,25 m) bzw. 15,38 m (Wandhöhe 15,38 m) die Gebäude der näheren Umgebung deutlich. Das geplante Gebäude soll insgesamt 4 Geschosse erhalten, EG + 3 OG, was im ganzen Ortsteil Hammerau nicht vorhanden ist. Dem beigefügte Einfügenachweis können die Höhen einiger Referenzgebäude der näheren Umgebung entnommen werden. Das benachbarte Möbelhaus hat eine Gebäudehöhe von 12,45 m (Wandhöhe 8,18 m), das ehemalige Gasthaus Annahütte hatte eine Gebäudehöhe von 13,05 m (Wandhöhe 10,25 m), das Anwesen Reichenhallerstraße 26 10,48 m (Wandhöhe 7,02 m), das Anwesen Bahnhofstraße 1 eine Höhe von 10,12 m (Wandhöhe 7,22 m). 

Mit den angestrebten Gebäudehöhen von 14,37 m bzw. 15,38 m und den geplanten 4 Geschossen fügt sich der Gebäudekomplex nicht mehr ein.
Weiter werden die unüblichen negativen Dacheinschnitte an der Ostseite kritisch betrachtet.

Nach Auffassung der Verwaltung überschreitet das geplante Vorhaben das Einfügegebot des § 34 BauGB, auch wird eine Beeinträchtigung des Ortsbildes befürchtet.
Die Verwaltung empfiehlt das gemeindliche Einvernehmen zu verweigern. 

Beratung:
GR Ramstetter ist der Auffassung, dass die Höhenentwicklung nicht hinnehmbar ist. Auch vermisst er an dem Gebäude Vordächer. GR Kluba ist der Meinung, wenn sich das Vorhaben an die Bauvoranfrage orientiert, sei es genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt dem vorliegenden Bauantrag auf Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage an der Reichenhaller Straße das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
Es ist vor Baubeginn zu prüfen, wie die beiden hinterliegenden Grundstücke zukünftig erschlossen werden können. Die Kostentragung der Kanalverlegung ist vor Baubeginn zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Datenstand vom 03.06.2022 09:31 Uhr