Vorstellung der Verdichtungsstudie für das Baugebiet "Hofhuberanger"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.06.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

Der Gemeinderat der Gemeinde Ainring beschloss in seiner Sitzung vom 23.02.2021 eine Verdichtungsstudie für das Baugebiet „Hofhuberanger“ in Auftrag zu geben. Hintergrund ist der Bauwunsch von Grundeigentümern, die eine höhere bauliche Nutzung als im bestehenden Bebauungsplan derzeit vorgegeben ist wünschen.

Mit der Verdichtungsstudie erwartet sich die Gemeinde Ainring eine fundierte und unvoreingenommene Grundlage, auf welcher städtebauliche Entscheidungen hinsichtlich des Baugebietes „Hofhuberanger“ gefunden werden können.   
Die Betrachtung sucht einen ganzheitlichen Ansatz, so dass sich die Eingriffe in Einklang mit der Nachbarschaft, der Umgebung und der Umwelt steuern lässt. Dabei gilt das gestalterische Augenmerk auch einer stufenweisen Umsetzung, welche befriedigende Zwischenphasen erlaubt.

Auf der Ebene der kommunalen Bauleitplanung hat der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sowie den Vorrang der Innenentwicklung in § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) verankert:
"Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen."

Diesen Grundsatz folgt die Gemeinde Ainring bereits seit einigen Jahren, so darf an die Neuaufstellung der Bebauungspläne Mitterfelden Süd und Süd-Ost, Perach, Mitterfelden Mitte, Mitterfelden östlich der Heubergstraße und der Kirchenwegstraße erinnert werden. Diese durchgeführten Bauleitplanungen dienten vorrangig der Nachverdichtung und Innenentwicklung.

Für den sensiblen Bereich des Gebietes „Hofhuberanger“ erkannte der Gemeinderat, dass die Erstellung einer Verdichtungsstudie wertvolle Hinweise und Ergebnisse für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung liefern kann. Gestützt unter anderem auch auf die von der Gemeinde Ainring in Auftrag gegebene Sozialraumanalyse kommt die Studie zusammengefasst zu nachfolgenden Ergebnissen:  

  • Vorrangig ist die geplante Raumbildung, welche das Orts- und Landschaftsbild besonders prägt, beizubehalten, vor allem in der Wirkung nach außen.  

  • So weit als möglich soll dem Bedarf an Wohneigentum für junge Familien nachgekommen und gleichzeitig Potentiale zur späteren Nachverdichtung hin zu Familien- und Single-/Paarhaushalten unter einem Dach gesichert werden 

  • Da die Entwicklung im Gebiet voraussichtlich nicht homogen erfolgt, darf der Gesamteindruck des Gebietes sich nicht allein nach dem endgültigen Zustand bewerten, sondern muss die zeitlich verzögerte Entwicklung berücksichtigen. 

  • Eine Verdichtung sollte weniger auf die Erhöhung der Anzahl von Wohneinheiten im Gebiet abzielen, sondern auf die Vergrößerung der Wohnfläche je Wohneinheit.  

  • Die „Inselgrundstücke“ aus dem ehemaligen Ortsrand sollen mit einbezogen werden 

  • Die Gesamt-Energieeffizienz aus solarem Wärmegewinn für das Baugebietes kann sowohl durch den Anbau von Wintergärten als auch durch Drehung der Firstrichtung einiger Gebäude noch gesteigert werden. 

  • Auch bei einer weiteren Verdichtung reicht die vorhandene Erschließung aus 

  • Ein Heranrücken von Bebauung bis auf 21 m zur Fahrbahnmitte der BGL 18 kann bei Einhaltung der gleichen Lärmschutzfestsetzungen wie bisher in Betracht gezogen werden
 
Eine städtebaulich vertretbare Anbindung des Eck-Grundstückes zwischen den Ausgleichsflächen Fl.Nr. 482/1 sollte im Rahmen der Verdichtungsstudie mit untersucht werden, dass der Abstand zur Landwirtschaft voraussichtlich ausreicht.

Verdichtungsmodell 

 

Durch die Gruppierung der Gebäude zueinander, als auch untereinander bleibt der definierte Raum erhalten. Die Hauptbaukörper sollen stets als klare rechteckige Form in Erscheinung treten.  
Unter dieser Voraussetzung könnte auch die Wandhöhe und Dachneigung im Innenbereich Parz. 05 und 06 moderat erhöht werden, so dass hier Doppelhäuser entstehen könnten, deren (Nach) Verdichtungspotential nicht im An- sondern im Ausbau liegt. Durch die Zuordnung zu den „Inselgebäuden“, bilden diese 4 Gebäude langfristig wieder eine homogene Gebäudegruppe.   
Die giebelständigen Gebäude am unmittelbaren Ortsrand verzahnen sich weiterhin mit den umgebenden Grün- bzw. Ausgleichsflächen. 
Die Anzahl der Wohneinheiten bleibt gleich, jedoch kann im Lauf der Zeit die Wohnfläche den veränderten Umständen entsprechend immer wieder angepasst werden.  
Durch die Verlängerung der Gebäude mit erdgeschossigen Anbaumöglichkeiten sind keine größeren Umbauten erforderlich. Eine Erweiterung kann daher sehr wirtschaftlich erfolgen.

Die Verdichtungsstudie wurde in der Sitzung des Bauausschusses im nichtöffentlichen Teil am 03.05.2022 durch die Architektin Frau Weber vorgestellt und vorberaten. 

Am 23.06.2022 fand bzgl. der Verdichtungsstudie und einer möglichen Bebauungsplanänderung und Erweiterung ein Informationsgespräch mit zwei Nachbarn des Bebauungsplangebietes statt.
Im Zuge des Gesprächs wurde von beiden vorgetragen, dass mit einer Änderung des Bebauungsplanes unbedingt die Höhenentwicklung von 6,20 m beibehalten werden soll. Weiter sollen bei den Erweiterungen max. 2 Wohneinheiten pro Grundstück möglich sein. Sie verwiesen im Gespräch auch auf die aus Ihrer Sicht mangelhafte straßenmäßige Erschließung. Wenn es zu einer Bebauungsplanänderung kommen sollte bitten Sie um eine Verbesserung der Erschließungssituation besonders im nördlichen Bereich, evtl. durch die Errichtung eines Wendehammers.  

Beratung

Herr Fuchs fasst die Ergebnisse der abschließenden Beurteilung der Verdichtungsstudie „Hofhuberanger“ nochmal zusammen. Wortmeldungen erfolgen nicht.
Den Gemeinderatsmitgliedern wurde die Verdichtungsstudie bereits in der nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 03.05.2022 von der damit beauftragten Architektin Frau Eva Weber vorgestellt. 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt die Verdichtungsstudie für das Baugebiet „Hofhuberanger“ zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2022 12:53 Uhr