1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Hofhuberanger", Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.06.2022 ö beschließend 4.2

Vorgang

Auf die Vorstellung der Verdichtungsstudie und die Vorberatungen im Bauausschuss vom 03.05.2022 und 31.05.2022 wird Bezug genommen.

Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage der Verdichtungsstudie für das Bebauungsplangebiet Hofhuberanger die 1. Änderung- und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hofhuberanger“ einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).  Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Büro mit der Planung zu beauftragen.

Beratung

Herr Fuchs leitet bei der Vorstellung des Tagesordnungspunktes 4.1. Vorstellung der Verdichtungsstudie für das Baugebiet „Hofhuberanger“ direkt zu dem Tagesordnungspunkt für den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hofhuberanger“ direkt über, da diese unmittelbar in Verbindung stehen. Auch stehe hier der zeitliche Aspekt im Vordergrund, da die Ausarbeitung der Verdichtungsstudie bereits mehr Zeit in Anspruch genommen hat, als geplant und man die Grundeigentümer mit Ihrem Bauwunsch nicht noch länger vertrösten möchte. Die Verwaltung schlägt vor, die Planung an des Planungsbüro Guggenbichler + Wagenstaller zu vergeben, auch da die Planungsbüros, mit denen die Verwaltung derzeit zusammenarbeitet, bereits voll ausgelastet sind. 

GR Ramstetter erkundigt sich, ob bei den Planungen gleich spätere Nachverdichtungswünsche (z.B. Eltern in Einliegerwohnung unterbringen) mitberücksichtigt werden oder ob diese dann in ein paar Jahren wieder neu beantragt werden müssen. 
Herr Fuchs teilt hierzu mit, dass die Planungen unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange, stehts vorausschauend, modern und großzügig erfolgen. Dies wäre inzwischen Standard. Auch die Studie ergab, dass längerfristig gedacht werden soll.

GR Moderegger möchte wissen, ob die Wandhöhe gleich festgelegt wird. Hierzu erklärt Herr Fuchs, dass die Wandhöhe im Rahmen der Planungen festgelegt wird, diese aber dem Bauausschuss zur Entscheidung vorgestellt wird.

GR Wimmer erkundigt sich, ob der Abstand von 21 Meter zur Kreisstraße, der aus der Studie hervorgeht, auch dann bleibt, wenn sich die Anzahl der Fahrzeuge auf der Kreisstraße erhöht und ob man die Planung an Frau Weber vergibt, da diese schon in dem Thema drin ist.
Herr Fuchs gibt an, dass in solchen Fällen immer eine genaue Abklärung i. S. einer schalltechnischen Untersuchung (Kurzgutachten) durch das Büro Möhler + Partner empfehlenswert ist. Bzgl. der Planungsvergabe ist es oft gut, wenn man eine Planung durch einen dritten Blickwinkel betrachten lässt.

GR Moderegger merkt an, dass die Stichstraße (Hausnummer 43,50 und 52) so schmal ist, dass die Anlieger nicht normal umdrehen können bzw. normal rauskommen. Auch wäre es eine Frage der Sicherheit für die Anwohner und Kinder. Er möchte wissen, ob sich in der Planung eine Möglichkeit für eine Wendemöglichkeit finden lässt.
Herr Fuchs sichert zu, dass dies an das Planungsbüro weitergegeben wird. Weiter führt er aus, dass dort eingezeichnete gepunktete Fläche ursprünglich im Bebauungsplan als private Fläche mit Einfriedungsverbot gekennzeichnet wurde, um zusätzlich zur Straßenbreite von 5,5 Meter nochmals eine „Ausweichfläche“ von insgesamt 5 Metern zu erhalten. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hofhuberanger“ (Aufstellungsbeschluss). Die Verwaltung wird beauftragt das Planungsbüro Guggenbichler + Wagenstaller mit der Planung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2022 12:53 Uhr