Bauleitplanung von Nachbarkommunen, Markt Teisendorf, 2. Änderung des Flächennutzungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.06.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Der Markt Teisendorf beteiligt die Gemeinde Ainring an der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes.

Zur Umsetzung der weiteren städtebaulichen Entwicklung des Marktes Teisendorf ist eine Änderung bzw. Überarbeitung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.12.2019 eingeleitet.
Für drei Bereiche stehen noch Anpassungen im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB aus. Sie stellen keine Änderungsbereiche dar und werden im Rahmen dieser 2. FNP-Änderung in Planteil, Begründung und Umweltbericht nicht weiter behandelt. Im Einzelnen handelt es sich um die folgenden Bereiche:

• 1 - Roßdorf – West: Bebauungsplan Roßdorf-West
• 2- Rückstetten, Dachsteinweg, Erweiterung nach Westen: Bebauungsplan Rückstetten- Bahn
       brücke
• 3 - Ufering, Erweiterung im Süden: Bebauungsplan Ufering – Linden II

Nachfolgend sind die Änderungsbereiche dieser 2. FNP-Änderung mit integriertem Landschaftsplan kurz beschrieben und deren Erforderlichkeit erläutert

Änderungsbereich 1 – Weildorf, westliche Hauptstraße:
Die Innenbereichssatzung nach § 34 Abs. 4 „Weildorf westlich Hauptstraße“ wurde in Richtung Nordosten erweitert. Die Satzung hat mittlerweile Rechtskraft erlangt. Mit dem Änderungsbereich wird der Flächennutzungsplan an geltendes Baurecht angepasst. Die Änderung stellt keine neue Siedlungsfläche dar, die eine besondere landesplanerische Überprüfung erfordert.

Änderungsbereich 2 – Sondergebiet „Freizeit, Naherholung und Naturgenuss“:
Südlich von Teisendorf ist die Errichtung eines Familienparks geplant. Es handelt sich dabei um ein Leader-Projekt, das über einen Bebauungsplan vorbereitet werden soll. Dabei ist die Erneuerung des Freibads, die Errichtung von Wohnmobilstellplätzen die Neuordnung der Tennisplätze und die Anlage von Themenwegen und einem geologischen Lehrpfad geplant. Das Gesamtgebiet soll mit den unterschiedlichen Nutzungen zu einem Sondergebiet mit einem hohen Anteil an Grünflächen zusammengefasst werden.
Das Gebiet wird als Sondergebiet, das der Erholung dient gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Freizeit, Naherholung und Naturgenuss“ dargestellt. Die Art der Nutzung innerhalb des Sondergebietes wird v. a. über Grünflächen dargestellt. Nur für die Wohnmobilstellplätze, erfolgt die Darstellung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung: Wohnmobilstellplätze innerhalb der dargestellten SO-Abgrenzung (Außenlinie). Bei den Wohnmobilstellplätzen handelt es sich nicht um einen Campingplatz, sondern um eine temporäre Abstellmöglichkeit.

Änderungsbereich 3 – Baugebiet Waschau:
In der Waschau soll das vorhandene allgemeine Wohngebiet unter Berücksichtigung des im Süden liegenden gewerblichen Betriebes erweitert werden um Wohnbauflächen vorzuhalten.
Der vorhandene Bebauungsplan soll im Anschluss ebenfalls erweitert werden. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Nahbereich von Teisendorf.

Änderungsbereich 4 – Neukirchen Badweg:
Am Badweg ist die Ergänzung der bestehenden Bebauung durch 3 Bauparzellen (Flurstück Nr. 144, 144/3 und ein Teilstück von 10) geplant. Der Siedlungsansatz, der bereits im FNP als allgemeines Wohngebiet dargestellt ist, soll über eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB oder einen Bebauungsplan konkretisiert werden. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Bereich Neukirchen.

Änderungsbereich 5 – Teisendorf Nordwest:
Im Nordwesten von Teisendorf an der Leonhardistraße soll die vorhandene, erschlossene Baulücke im Rahmen der Nachverdichtung bebaut werden. Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit mehr als zehn Wohnungen auf den beiden noch unbebauten Grundstücken.
Das nördliche Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Aufgrund der gemeinsamen Entwicklung ist die Änderung der Darstellung erforderlich. Die Vorbereitung der Bebauung wird als Innenentwicklung gemäß LEP 3.2 Z bewertet. Die Änderung stellt daher keine neue Siedlungsfläche dar, die eine besondere landesplanerische Überprüfung erfordert.

Änderungsbereich 6 – Stegreuth Erweiterung Nord und Süd:
Im Norden von Stegreuth soll eine beidseitige Bebauung an der Zufahrtsstraße ermöglicht werden. Im Süden von Stegreuth erfolgt eine Nachverdichtung durch die bauliche Entwicklung einer Obstwiese. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Nahbereich von Teisendorf. 

Änderungsbereich 7 – Erweiterung Baugebiet Patting, Tiefenthalstraße:
Das Baugebiet soll in Richtung Westen um ca. 5 Bauparzellen erweitert werden und ein Anbau an die bestehende Gastwirtschaft ermöglicht werden. Der vorhandene Bebauungsplan soll erweitert werden. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Schaffung dringend benötigten Wohnraums im Osten des Gemeindegebietes, das ebenfalls von einer baulichen Weiterentwicklung nicht abgehängt werden soll. Die Erweiterung stellt eine maßvolle Abrundung dar.

Änderungsbereich 8 – Patting Erweiterung MD:
Es wurde eine Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufgestellt, um die Errichtung eines Einzelhauses zu ermöglichen (Einbeziehungssatzung „Patting-Südost“). Diese Satzung hat am 26.05.2020 Rechtskraft erlangt. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans wird die Darstellung an das geltende Baurecht angepasst. 

Änderungsbereich 9 – Weildorf Erweiterung SO Sport- und Vereinsgelände:
Der, als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sport“ im FNP (1. Änderung) dargestellte, baulich geprägte Bereich der Sportanlage Weildorf soll im Bereich der Tennisplätze erweitert werden. Vorgesehen ist die Errichtung einer Lagerhütte für den Trachtenverein sowie sieben bis acht weitere Vereine, die Errichtung eines Schießstandes und einer Kegelbahn, wie dies bereits im Planteil der 1. FNP-Änderung angekündigt wurde. Mit Umsetzung der Planung ist die Konzentration von Sportflächen vorgesehen, um Synergieeffekte zu nutzen und weitere bauliche Maßnahmen an anderer Stelle zu vermeiden. Das Gebiet besitzt bereits eine sportliche Vorprägung, so dass die Konzentration an dieser Stelle städtebaulich sinnvoll ist. Die Zweckbestimmung wird geändert in „Sport- und Vereinsgelände“.

Änderungsbereich 10 – Teisendorf „Knogl“ Teilfläche West
In diesem Bereich im östlichen Teisendorf, Ortsteil Knogl, soll eine Baulücke geschlossen werden und zusammen mit der Bestandsbebauung als Mischgebiet ausgewiesen werden, jedoch ohne die Fläche für die Landwirtschaft im Osten der geplanten Ausweisung. Dieser Bereich ist landwirtschaftlich genutzt und stellt die hofnahen Flächen des ansässigen Betriebes dar. Zum Schutz der Landwirtschaft erfolgt keine Darstellung als Wohngebiet.
Vorrangig sollen hier wohnverträgliche Gewerbenutzungen (z. B. Büro) angesiedelt werden, für die nicht wertvolle Gewerbegebiete verwendet werden müssen.

Stellungnahme der Verwaltung:

Grundsätzlich bestehen gegen die 2. Änderung des FNP des Marktes Teisendorf keine Einwände. Auch der Markt Teisendorf muss wegen der angespannten Wohnungssituation entsprechend reagieren. Jedoch werden durchaus Belange der Gemeinde tangiert.

In der Begründung zur 2. Änderung des FNP des Marktes Teisendorf werden unter Pkt. 5 wesentliche Auswirkungen der Planung aufgeführt. 

„Keiner der Änderungsbereiche liegt innerhalb eines Überschwemmungsgebietes (festgesetzt oder vorläufig gesichert) oder einer Hochwassergefahrenfläche für ein Extremhochwasser. Die Änderungsbereiche 2, 3, 5 und 7 liegen im wassersensiblen Bereich. Hier ist eine Wasserbeeinflussung des Standortes gegeben. In der nachfolgenden, verbindlichen Planung sind ggf. genauere Untersuchungen anzustellen.
Auf allen Änderungsbereichen muss mit Überschwemmungen durch Unwetter und Starkregenereignissen gerechnet werden. Insbesondere gilt dies für die Änderungsbereiche 2 und 4. In dem vom Markt Teisendorf geplanten Sturzflutenmanagement-Konzept sollen diese Bereiche untersucht werden und Lösungsmöglichkeiten zur Abhilfe aufgezeigt werden. In der nachfolgenden Planung sind diese zu berücksichtigen.“

Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass durch die geplanten Neuausweisungen und Verdichtungen im Innenbereich, mehr Oberflächenwasser abfließen wird. Hierbei liegt besonders die weitere Belastung der kleinen Sur für die unterliegende Gemeinde Ainring und der Stadt Freilassing im Focus. Auf die bereits vorhanden Hochwasserprobleme der kleinen Sur im Bereich Ainring / Freilassing wird hingewiesen.

Die Gemeinde Ainring hält es für notwendig in nachfolgenden Planungen mögliche Auswirkungen einer vermehrten Oberflächenwasserzuführung im Bereich der kleinen Sur bis nach Ainring und Freilassing mit zu untersuchen. 

Beratung

GR Ramstetter lehnt nichts ab, aber er möchte darauf hinweisen, dass Teisendorf auch etwas unternehmen muss. Es regt an, dass mit der Gemeinde Teisendorf ein Lokaltermin stattfindet in 
dem die Problematik angesprochen wird. 
BGM Öttl teilt mit, dass sein Vorschlag aufgenommen wird.

Beschluss

Die Gemeinde Ainring erhebt keine grundlegenden Einwände gegen die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Teisendorf. Die Gemeinde Ainring hält es jedoch für notwendig in nachfolgenden Planungen mögliche Auswirkungen einer vermehrten Oberflächenwasserzuführung im Bereich der kleinen Sur bis nach Ainring und Freilassing mit zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2022 12:53 Uhr