Einbau eines Hofladens und eines Lager- und Packraumes in das landwirtschaftliche Gebäude, sowie Errichtung von zwei mobilen Hühnerställen in Berg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 28.06.2022 ö beschließend 6.2

Vorgang

Beschreibung des Vorhabens:
Es wird der Einbau eines Hofladens sowie eines Lager- und Packraumes in das landwirtschaftliche Gebäude, sowie die Errichtung zweier mobiler Hühnerställe in Berg beantragt. Der Hofladen und Lager- und Packraum soll in der Wiederkehr des landw. Anwesens untergebracht werden. Der Hofladen erreicht eine Fläche von 16,43 m², der Pack- und Lagerraum eine Fläche von 20,54 m².
Die notwendigen Stellplätze werden auf eigenem Grund nachgewiesen. Die beiden mobilen Hühnerställe sollen auf der benachbarten Fläche Fl.Nr. 2501/3 Gem. Ainring des Anwesens aufgestellt werden. Die mobilen Hühnerställe haben die Ausmaße von ca. 10,19 m x 2,40 m bei einer Höhe von ca. 3,55 m.

Planungsrechtliche Situation:
Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im FNP der Gemeinde Ainring als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Das Vorhaben muss demnach nach § 35 Abs.1 BauGB beurteilt werden.

Erschließung: 
Die Erschließung ist gesichert.

Nachbarliche Einwände: 
Die Nachbarunterschriften liegen nicht bei. Nachbarliche Einwände sind der Verwaltung nicht bekannt.

Beurteilung/Auflagen/Bedingungen:
Nach Auffassung er Verwaltung kann das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegendem Bauantrag erteilt werden, wenn die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird.

Beratung

GR Reichenberger spricht die Erschließung für die Hühnerställe an. Er möchte wissen, ob diese gewährleistet ist und wie.

Herr Fuchs teilt mit, dass die Erschließung des Grundstücks auf dem die Hühnerställe abgestellt werden, durch die Bundesstraße B304 erfolgen kann und auch alternativ über das eigene Grundstück des Antragstellers möglich ist.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag auf den Einbau eines Hofladens, sowie eines Lager- und Packraumes in das landwirtschaftliche Gebäude, sowie die Errichtung zweier mobiler Hühnerställe in Berg wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Privilegierung des Bauvorhabens in Art und Größe am vorgesehenen Standort vom Amt für Landwirtschaft sowie der Unteren Bauaufsichtsbehörde bestätigt wird

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2022 12:53 Uhr