Vorstellung der Funktion des Ökopunktekontos


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschusses, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss Sitzung des Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschusses 19.01.2022 ö beschließend 3

Vorgang

Bei der Novellierung des Bayerischen Naturschutzgesetzes im Jahr 1998 wurde eine zentrale Datenbank, das sogenannte Ökoflächenkataster, eingerichtet. Dieses wird in Bayern durch das LfU, das Bayerische Landesamt für Umwelt, geführt. 
In dem Ökoflächenkataster werden 
  • Ausgleichs- und Ersatzflächen gemäß der naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Eingriffsregelung, 
  • zu Naturschutzzwecken angekaufte, gepachtete oder dinglich gesicherte Grundstücke, 
  • sonstige Flächen wie Landschaftspflegeflächen aus Verfahren der ländlichen Entwicklung eingetragen und 
  • Ökokonten geführt.

Das Ökokonto ist ein Instrument, mit denen Gemeinden mit Blick auf die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung Vorsorge treffen können. Durch dieses Konzept, wird den Gemeinden die Bevorratung von Flächen ermöglicht, die bei der Durchführung von Maßnahmen die künftigen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgleicht. Die einfachste Form der Flächenbereitstellung ist, wenn die Gemeinde Flächen aus ihrem Eigentum verwendet oder geeignete Flächen erwirbt. 
Geeignet für das Ökokonto sind vor allem Flächen, die beispielsweise aufwertungsfähig sind. Das heißt, wenn durch Kompensationsmaßnahmen die ökologische Qualität verbessert werden kann. In Einzelfällen kann dies auch durch die natürliche Sukzession erfolgen.

Die Beurteilung zur Eignung und zur Aufwertungsfähigkeit einer möglichen Fläche erfolgt in der Gemeinde Ainring in fachlicher Abstimmung mit einem Landschaftsplaner und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Berchtesgadener Land. Dies ist ein wichtiger Schritt, da sich daraus der Anrechnungsfaktor für die im Ökokonto eingetragene Fläche ergibt. Der Anrechnungsfaktor beziffert, wie hoch eine Fläche angerechnet wird. Der Faktor 1,0 entspricht dem Verhältnis 1 zu 1. Durch entsprechende Ausgleichs- bzw. Aufwertungsmaßnahmen kann dieser Faktor erhöht werden.

Die Gemeinde Ainring führt im Ökoflächenkataster ein baurechtliches Ökokonto. Bei baurechtlichen Ökokonten erfolgt der Abruf oder die Abbuchung nicht in Wertpunkten, sondern in Quadratmeter in dem Verhältnis 1:1. Bei der Abbuchung einer Fläche zum Ausgleich (sog. Ausgleichsfläche) wird der Fläche Lage, Art und Umfang zugeordnet und steht dadurch für eine anderweitige Verwendung nicht mehr zur Verfügung. 
Zusätzlich ist unter Berücksichtigung der ökologischen Wertigkeit der Fläche und der Umsetzung einer frühen oder vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (Aufwertungsmaßnahmen) auch eine ökologische Verzinsung möglich. Die Verzinsung beträgt für jedes Kalenderjahr der vorgezogenen zeitlichen Realisierung ein Zuschlag in Höhe von 3 % pro Jahr über einen Zeitraum von höchstens 10 Jahren. Die Verzinsung erfolgt bei der Abbuchung aus dem Ökokonto.

Das Konzept des Ökokontos lässt zusammenfassend erkennen, dass ein möglichst zukunftsorientierter, langfristiger und vorausschauender Umgang mit Flächen erreicht werden soll.
Dies hat die Gemeinde Ainring in der Vergangenheit bereits umgesetzt und kann aktuell einen Stand von 29.243 m², ohne Berücksichtigung der Verzinsung, vorweisen 
Außerdem befindet sich aktuell noch eine Gesamtfläche von über 31.126 m² in der Warteschleife, die Zug um Zug in das Ökokonto aufgenommen werden.

Beratung

GRin Barbara Söllner fragt nach, wer die Flächen für das Ökokonto pflegt. Es wird geantwortet, dass die Pflege durch den Investor, den Bauhof oder vom Landschaftspflegeverband ausgeführt wird. GR Christian Stehböck möchte wissen, ob bei der Planung die Flächen mit gut 31.000m² schon berücksichtigt sind. Es wird erklärt, dass es ein Abstimmungsgespräch mit der unteren Naturschutzbehörde im Dezember gab. Die meisten Flächen können ins Ökokonto übernommen werden. GR Ernst Peter stellt die Frage, ob beim Kindergartenneubau eine Bepflanzung um den Kindergarten herum als Ausgleichsfläche angelegt werden kann. Dies wird bejaht. Weiterhin möchte er wissen, ob für das Bauvorhaben am Rosenweg eine Ausgleichsfläche notwendig ist. Hierzu wird erklärt, dass keine weitere Ausgleichsfläche benötigt wird, da an dem Standort bereits das Baurecht vorhanden ist. Dann fragt er noch hinsichtlich der Umrechnung von den benötigten Quadratmetern nach, die für eine Ausgleichsfläche benötigt werden. Es wird geantwortet, dass z.B. 10.000m² Baufläche nicht gleich 10.000m² Ausgleichsfläche benötigen. Es kommt immer auf die Qualität (Aufwertung) der Ausgleichsfläche an. Zuletzt fragt er noch nach den einzelnen Planungsschritten für die Ausweisung von Ausgleichsflächen bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Bauamtsleiter Thomas Fuchs erläutert, dass ein Landschaftsplaner in Zusammenarbeit mit dem Planer für den Bebauungsplan die Ausgleichsflächen plant. Dazu werden auch Vorgespräche mit der unteren Naturschutzbehörde geführt. Wenn die Pläne fertig sind, dann entscheidet letztendlich die untere Naturschutzbehörde über die Ausgleichsflächen. GR Alois Lechner erkundigt sich nach der Verzinsung. Es wird geantwortet, dass es sich bei der Verzinsung um eine Mehrung der m² handelt. Reell gibt es nicht mehr m², aber es werden mehr angerechnet. GR Gernot Althammer möchte wissen, wer die Ausgleichsflächen für die beiden großen Unternehmen gegenüber dem Globus beigebracht hat. Es wird geantwortet, dass die Ausgleichsflächen von den Unternehmen selbst eingebracht wurden. Dann möchte er noch wissen, wer die Art der Maßnahmen festsetzt. Die Festsetzung erfolgt durch den Landschaftsplaner und der unteren Naturschutzbehörde. GRin Edith Höglauer fragt nach, ob Pflegemaßnahmen auch an Privatleute vergeben werden können. Dies ist möglich. Dazu wird ein Pachtvertrag geschlossen, der die Pflegemaßnahmen regelt. Zum Schluss meldet sich GRin Barbara Söllner. Sie findet, dass die Möglichkeit der privaten Pflege publik gemacht werden soll. Die Ausgleichsflächen von Firmen werden ihrer Meinung nach eher stiefmütterlich behandelt. Hier sollen in Zukunft detaillierte Maßnahmen festgelegt werden. Bauamtsleiter Thomas Fuchs, dass zukünftig genauere Auflagen zur Pflege in einem Vertrag geregelt werden können. Für die Durchsetzung der Umsetzung ist die Gemeinde zuständig.       

Beschluss

Der Umwelt- und Gemeindeentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Ein Beschluss wird nicht gefasst. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.11.2022 08:22 Uhr