Beantragung des Prädikats "Luftkurort" für Teile der Gemeinde Ainring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 3

Vorgang

Die Gemeinde Ainring hat seit dem 16.01.1976 für die Ortsteile Ainring, Adelstetten, An der Straß, Au, Berg, Bicheln, Bichlbruck, Bruch, Ed, Eschlberg, Feldkirchen, Fürberg, Gepping, Hagenau, Hammerau, Hausmoning, Heidenpoint, Hofer, Hort, Kohlstatt, Langacker, Mitterfelden, Moos, Mühlreit, Mühlstatt, Mürack, Perach, Pirach, Rabling, Rauchenbücheln, Reit, Schiffmoning, Schmiding, Simonshäusl, Ulrichshögl und Wiesbach das Prädikat „Luftkurort. Zwischen 1975 und 1976 wurde das Prädikat auch an mehrere umliegende Gemeinden vergeben. 

Ende 2021 wurde die Gemeinde Ainring von der Regierung von Oberbayern darauf hingewiesen, dass im Jahr 2022 das Prädikat „Luftkurort“ neu zu beantragen bzw. zu bestätigen ist. Zum 01.10.2016 gab es eine Gesetzesänderung, so dass nach 10 Jahren die Bestätigung des Prädikats einer Neubeantragung gleicht. Dazu benötigt es bei der periodischen Überprüfung eine Klimaanalyse bzw. Klimabeurteilung. Zusätzlich muss 

  • ein Gutachten des Landratsamtes zur Ortshygiene hinsichtlich Wasser, Boden und Luft, das mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt ist
  • Analysen oder Gutachten ärztlicher, balneologischer, klimatologischer, lufthygienischer und hydrologischer Art
  • Verzeichnis der bestehenden Kurbetriebe sowie Kur- und Erholungseinrichtungen mit Lageplan

vorgelegt werden.

Für die Klimaanalyse bzw. der Klimabeurteilung hat die Verwaltung ein Angebot vom DWD eingeholt. Der DWD hat bisher alle Gutachten für die Gemeinde Ainring erstellt. Das Angebot beläuft sich auf. 4.181,66 brutto. 
Für die anderen erforderlichen Gutachten liegt uns ein Angebot von Frau Prof. Dr. Dr. Schuh von der LMU München vor. Es beläuft sich auf 3.570,- €. 

Die Gesamtsumme beträgt 7.751,66 €. 

Die großen Hotelbetriebe werben nicht mit dem Prädikat. Das Wohnstift Mozart und der Heimat- und Tourismusverein hingegen schon. Das Prädikat Luftkurort hat keine Auswirkungen auf mögliche oder erhöhte Förderungen von Maßnahmen.  

Beratung

GR Josef Ramstetter möchte wissen, ob mit dem Prädikat z.B. vom Wohnstift Mozart geworben wird oder welchen Vorteil die Gemeinde mit dem Prädikat hat. Wenn kein Vorteil besteht, dann kann man sich die Ausgaben sparen. Inwieweit die Werbung durch das Wohnstift Mozart auf deren Belegung Auswirkungen hat, kann nicht in Zahlen beziffert werden. GR Dr. Friedhelm Schneider sieht es anders. Um das Prädikat zu erhalten, müssen noch andere Voraussetzungen gegeben sein, wie z.B. ein ansprechendes Ortsbild, ein Schwimmbad, Kneippanlage, bestimmte Ärzte, etc. Das alles wurde in der Vergangenheit erreicht und es bietet sich dadurch die Chance für die Gemeinde zu definieren, in welche Richtung sie gehen möchte. Das Kneippbecken findet man nicht auf der Homepage. Im Bereich Nordic Walking besteht noch Entwicklungspotenzial. In der Gemeinde Ainring gibt es gute Luft und die hat sich zwischen 2006 und 2018 stetig verbessert. Allerdings haben die Rußpartikel und die Stickoxide nicht in dem Maß abgenommen wie gewünscht. Hier können dann die Gutachten ansetzen und auf die Verkehrslenkung Einfluss nehmen. Die Gutachten sind eine interessante Datengrundlage für die zukünftige Entwicklung. GR Martin Unterrainer spricht sich für das Prädikat Luftkurort aus. Es ist ein Qualitätssiegel. Er befürwortet die Beantragung für die ganze Gemeinde. GR Ernst Peter findet es positiv. Er fragt nach, ob es Konsequenzen hat, wenn das Gutachten nicht im Jahr 2022 fertig wird. Es wird ihm erklärt, dass das kein Problem ist. Bei den letzten Messungen wurde das Gutachten auch ein halbes Jahr später fertiggestellt. GR Dr. Christoph Werner findet, dass mit dem Prädikat von gemeindlicher Seite, aber auch von Beherbergungsbetrieben mehr geworben werden sollte. Wir haben eine gute Luft, dann soll es auch bekannt gemacht werden.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Beantragung des Prädikats „Luftkurort“ für das gesamte Gemeindegebiet zu und die Verwaltung wird mit der Umsetzung gemäß den Angeboten beauftragt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2022 14:44 Uhr