Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Ainring A" mit den Projekten "betreutes Wohnen Altwirtsgrundstück" und "Hotelneubau Neuwirtsgrundstück" - Aufstellungsbeschluss -


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.03.2022 ö beschließend 5

Vorgang

Bauausschuss und Gemeinderat wurden bereits in den vorangegangenen Sitzungen darüber in Kenntnis gesetzt, dass vorgesehen ist, den rechtswirksamen Bebauungsplan Ainring A aus dem Jahr 1995 anzupassen bzw. gänzlich neu aufzustellen. 
Aufgrund der geplanten Bauprojekte „Hotel“ im nördlichen Planungsgebiet auf dem „Neuwirtsgrundstück“, „Senioren-Wohnen“ am „Altwirtsgrundstück“ und dem Wunsch zur Errichtung eines Bettenhauses und eines neuen BHKW am Grundstück des Rupertihofes möchte die Gemeinde im Rahmen einer Neuaufstellung das Baurecht neu ordnen und die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung dieser Projekte schaffen. 

Der Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplans „SO Camping“ wird bei der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ainring A nicht im Geltungsbereich integriert.

Es ist vorgesehen, einen Aufstellungsbeschluss zur Neuaufstellung des gesamten Bebauungsplanes „Ainring A“ zu fassen. Die Bereiche, an denen die vorgenannten Bauprojekte geplant sind, sollen in weiterer Folge aus dem Verfahren ausgegliedert und jeweils als „vorhabensbezogener Bebauungsplan“ fortgeführt werden. Aufgrund der speziellen Anforderungen dieser Projekte erscheint dies sowohl für die Gemeinde, als auch für die Investoren, die zielführendste Herangehensweise.

Herr Kulak vom Büro Logo verde erklärt anhand einer Präsentation den Umgriff des Bebauungsplanverfahrens, Eckdaten, geplante Baumaßnahmen und spezielle Herausforderungen.

Folgende Gutachten sind notwendig und beauftragt:
-Spezielle artschutzrechtliche Prüfung (Büro natureconsult)
-Hydraulische Berechnung (Hochwasserschutz) am Mühlstätter Graben (Büro aquasoli)
-Verkehrsgutachten (Büro PTV)
-Immissionsschutzgutachten (Büro Möhler und Partner).

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes selbst hat der Bauausschuss das Planungsbüro Logo verde aus Landshut beauftragt.

Es ist nun -da die Grundlagen ermittelt und die Kosten grob abschätzbar sind- zeitnah vorgesehen, mit den Investoren Kostenübernahmevereinbarungen für die Beratungs-, Planungs- und Gutachtenskosten zu den jeweils betroffenen Bereichen abzuschließen.

Folgende Schutzgüter werden im Verfahren behandelt:
•Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
•Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
•Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
•kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie
•die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern

Von zentraler Bedeutung vor allem auch für die bereits ansässige Bevölkerung im Ortsteil Ainring wird sein, wie sich die Projekte auf die verkehrliche Situation und u.a. damit zusammenhängend auch die Lärmsituation auswirkt.
Für den Bebauungsplan wird wie dargelegt daher auch eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die folgende Aufgaben umfasst: 
Beurteilung der verkehrlichen Auswirkungen der neuen Nutzungen auf den Ortsteil Ainring und die an die Kreisstraßen BGL 10 und BGL 18 anknüpfenden Knotenpunkte sowie Durchführung von Leistungsnachweisen unter der Berücksichtigung der geplanten Ansiedelungen und Prognosebelastungen im Straßennetz.

Die dadurch gewonnen Erkenntnisse werden auch einfließen in das Immissionsschutzgutachten. Dieses wird aber auch alle weiteren immissionsschutzrechtlichen Belange umfassen wie z.B. bestehender Anlagenlärm oder auch die Genehmigungssituation am Dorfpark/Freilichtbühne. Hierzu laufen bereits intensive und umfassende Bestandserhebungen.

Besonderer Bedeutung kommt dem Landschaftsbild zu. Insbesondere im südlichen Bereich gilt es das angrenzende Baudenkmalensemble zu berücksichtigen und ebenso die besondere Historie des Grundstückes. Seinerzeit war ja hier bekanntlich das prägende Dorfzentrum mit Altwirt und Saal.

Aber auch am Neuwirtsgrundstück ist auf die Baugestaltung in dieser sensiblen Hanglange ein besonderes Augenmerk zu legen.

Daher sollten beide Projekte auch dem Gestaltungsbeirat vorgelegt werden um die dort dringend notwendige hohe Qualität der Planungen zu gewährleisten und fachkundige Beratung zu erhalten.

Derzeit liegen der Gemeinde noch Grobplanungen vor, die sich im Zuge des Bebauungsplanverfahrens auch in der Objektplanung noch weiter entwickeln werden. 
Die derzeitigen Planungsstände werden anhand der Präsentation gezeigt.
Eine umfassende Bürgerinformationsveranstaltung ist in Vorbereitung und zeitnah vorgesehen, sobald es pandemiebedingt auch zulässig ist.

Beratung:

Erster Bürgermeister Martin Öttl findet in diesem Zusammenhang den Gestaltungsbeirat sehr wichtig. Auch eine Bürgerinformationsveranstaltung ist geplant, sobald es das Pandemiegeschehen zulässt. GR Christian Stehböck fragt nach, ob die Gemeinde nach dem heutigen Beschluss noch Einflussmöglichkeiten hat. Thomas Fuchs erklärt, dass heute nur das Verfahren gestartet wird. In dem Verfahren muss das Gremium dann immer wieder Entscheidungen treffen. Das ist dann die kommunale Planungshoheit. GR Josef Ramstetter weist darauf hin, dass der Hotelneubau durchdacht sein muss. Alles muss sich mit der Bevölkerung und dem Verkehr vertragen. GR Franz Wimmer möchte wissen, warum das Neuwirtsalmgrundstück nicht miterfasst wurde. Thomas Fuchs antwortet, dass sich hier noch etwas entwickeln wird und das Grundstück dann später mitaufgenommen wird. GR Franz Wimmer möchte mit dem neuen Bebauungsplan keine Legalisierung von Sachen, die jetzt nicht legal sind. Hier wird ihm geantwortet, dass mögliche Probleme gelöst werden können und wo es nicht geht, da muss man dann die weiteren Schritte einleiten.   

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Ainring A“ neu aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.04.2022 07:10 Uhr