Projekt Kindergarten/-krippe Mitterfelden: Vorstellung der Planentwürfe durch das beauftragte Planungsbüro Fritsche mit Fassung von Grundsatzbeschlüssen zur Umsetzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 4

Vorgang

Bezug: Sitzung des GR vom 21.09.2021 (Beschluss-Nr. 112/2021).

In der Sitzung des Gemeinderates am 21.09.2021 hat der Gemeinderat entschieden, den bisherigen „Container-Kindergarten“ Mooswichtl neu zu errichten. Dieser ist aktuell in einer Modulbauweise gestaltet und hat eine vorübergehende Betriebserlaubnis. Um den Kindern und Mitarbeitern eine dauerhafte Lösung anbieten zu können, wurde beschlossen, ein Gebäude für drei Kindergartengruppen mit bis zu 75 Kindergartenplätzen zu errichten. Ein erweiterter Bedarf z.B. für eine vierte Kindergartengruppe wurde zum damaligen Zeitpunkt noch nicht erkannt bzw. festgestellt. Zusätzlich sollten noch Räumlichkeiten für ein oder zwei Kinderkrippengruppen (je nach aktuellem Bedarf) entstehen. Mit diesem Beschluss wurde bewusst die Option offengehalten, auch in anderen Gemeindeteilen, z.B. Thundorf und/oder Feldkirchen künftig noch Kindertageseinrichtungen errichten zu können.

Die Verwaltung hat im Zusammenwirken mit dem beauftragten Planungsbüro Fritsche und der Einrichtungsleitung zwischenzeitlich den Auftrag aus dem GR-Beschluss vom 21.09.2021 umfänglich abgearbeitet und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorbereitet. Es liegen nun zwei Varianten zur Umsetzung vor, welche heute vom Planer vorgestellt werden.

Als neue Aspekte haben sich in der aktuellen dynamischen Lage jedoch weitere Gesichtspunkte ergeben, welche in die heutige Beschlussfassung einfließen müssen: es sind die aktuellen Kinder- und Belegungszahlen sowie die entsprechenden Buchungszeiten aus der erst kürzlich stattgefundenen Anmeldung zu berücksichtigen. Dabei wurde festgestellt, dass die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren im Bereich der Kinderkrippe merklich angezogen hat. Darüber hinaus haben sich steigende Bedarfe bei den sog. I-Kindern (Integrativkinder) ergeben. I-Kinder haben einen erhöhten Betreuungsbedarf und belegen jeweils drei Kindergartenplätze. Aktuell werden ab Sommer drei I-Kinder im Kindergarten Mooswichtl in Mitterfelden zu betreuen sein. Damit sinkt die Aufnahmekapazität von 75 auf 69 Kinder. Die Tendenz ist laut Auskunft der Kindergartenleiterin, der Frühförderstelle im Landratsamt und der mobilen sonderpädagogischen Hilfe jedoch steigend. Zudem sind im kirchlichen Kindergarten St. Raphael bereits ein I-Kind und im Haus für Kinder in Hammerau sechs I-Kinder aufgenommen. Zu den I-Kindern kommen alleine im Kiga Mooswichtl noch ca. 10 Kinder mit hohem Förderbedarf, welche jedoch nicht mehrere Plätze belegen.

Auch die weltpolitische Lage hat Auswirkungen auf die Gemeinde Ainring im Allgemeinen und den Bau des Kindergartens im speziellen. Es zeichnet sich ab, dass einige Kinder von aktuell zuziehenden Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ab dem Sommer einen Betreuungsplatz benötigen. Mit Stand 09.05.2022 sind zehn Kinder aus der Ukraine gemeldet, die jünger als sechs Jahre sind.

Nach dem derzeitigen Stand gehen Verwaltung und Kindergartenleitung davon aus, dass die „normalen“ 75 Plätze bereits vergeben sind. Durch die zu erwartenden I-Kinder und die ankommenden Flüchtlinge kann damit gerechnet werden, dass die vierte Gruppe bereits unmittelbar nach der Eröffnung oder zumindest in einem zeitlich sehr engen Zusammenhang eröffnet und belegt werden muss.


Für den Gemeindeteil Thundorf besteht aktuell eine neue Option für eine Kinderbetreuungseinrichtung. Im Baugebiet „nördlich der Schule“ wurden Flächen für einen Gemeinbedarf durch die Gemeinde erworben und eine weitere Fläche mit Kaufoption belegt. Geplant sind hier ein Musikheim oder Vereinsheim sowie eine Senioreneinrichtung. Denkbar wäre es, in diese Gebäude eine Kindergartengruppe aufzunehmen. Dazu gab es bereits erste Gespräche zwischen dem Ersten Bürgermeister Martin Öttl und dem möglichen Bauherrn der Senioreneinrichtung, Herrn Stefan Mayer. Dieser zeigte sich sehr angetan von dem Gedanken, eine Senioreneinrichtung mit einer Kindertageseinrichtung zu kombinieren. Die Errichtungskosten könnten dadurch reduziert werden (Synergieeffekte). Sollte sich in vielen Jahren kein Bedarf mehr für einen Kindergarten ergeben oder dieser anderweitig untergebracht werden, können die Räume ohne großen Aufwand in die Senioreneinrichtung integriert und von dort genutzt werden. Im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom September 2021 könnten also zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen werden. Der Vollständigkeit halber ist anzuführen, dass zunächst die Senioreneinrichtung in Ainring von Herrn Mayer geplant und umgesetzt wird. In einem weiteren Schritt werden dann die Planungen für Thundorf in Angriff genommen. Dennoch hätte die Gemeinde damit die Möglichkeit, eine in unserer Region einmalige Kombination von Kindern, Senioren und Vereinen zu schaffen. 

Bürgermeister Öttl: „Um es aber klar zu stellen: Damit möchte ich keine Vorfestlegung oder Vorentscheidung treffen. Ich möchte aber zum Ausdruck bringen, dass bewusst die Option für die Zukunft offengehalten wird, auch in anderen Gemeindeteilen, z.B. Thundorf und/oder Feldkirchen künftig noch Kindertageseinrichtungen errichten zu können. Und zwar dann, wenn sich der Bedarf ergibt, nicht auf Vorrat.

Jetzt jedoch wieder zurück zum Bau des Kindergartens in Mitterfelden. Die Gemeinde Ainring wird den Fokus auf eine schnellstmögliche Errichtung des Kindergartens legen. Als Wunschziel sollten die Einrichtung und Fertigstellung im Frühjahr 2024 festgehalten werden. Das ist ein sportliches Ziel und es könnte sein, dass das nicht zu schaffen ist. Dennoch müssen Verwaltung, Gemeinderat und Bürgermeister an einem Strang ziehen, um dieses Ziel zu erreichen.

Heute gilt es letztlich den Bedarf anzuerkennen und festzulegen, wie groß der Kindergarten gebaut wird. Wird es einen dreigruppigen Kindergarten mit 75 Plätzen oder eine viergruppige Einrichtung mit bis zu 100 Kindergartenplätzen geben? Die Mehrkosten für die große Lösung belaufen sich nach der ersten Kostenschätzung durch das Planungsbüro nur auf einen im Verhältnis geringen Betrag. Auf die Gemeinde würden Kosten in Höhe von ca. 400.000 € nach Abzug der wahrscheinlichen Förderung zukommen.

Ich möchte aber noch einmal betonen, dass eine Entscheidung für eine größere Lösung definitiv keine Absage an eine Kindertageseinrichtung in einem anderen Gemeindeteil ist.

Doch damit genug der Vorreden. Das Wort hat nun das Planungsbüro Fritsche. Ich bitte Sie, die aktuellen Planungen und Varianten vorzustellen und auch auf die Kosten einzugehen.“

Im Weiteren stellen die Herren Fritsche vom gleichnamigen Planungsbüro die Überlegungen und Varianten detailliert vor.

Zu den beiden Varianten:
Variante A-7 mit Neubau einer Kita für 75 Kindergartenplätze und 24 Krippenplätze sowie
Variante A-6-B mit Neubau einer Kita für 100 Kindergartenplätze und 24 Krippenplätze.

Variante A-7:
Dabei entsprechen die Kindergartenplätze der derzeitigen (Voll-)Belegung ohne jegliche Platzreserve. Die aktuell anstehenden und künftig verstärkt auftretenden I-Kinder können dabei in keiner Weise mehr bedient werden. Auch sind keinerlei Plätze für Kinder aus der Ukraine gegeben, obwohl die Gemeinde auch hier den Rechtsanspruch umzusetzen hat (nach drei Monaten ab Meldezeitpunkt). Die Anzahl der Krippenplätze ergibt sich aus der aktuellen Warteliste (entspricht einer kompletten Krippengruppe) und der erkennbaren und weiter steigenden Betreuungsquote in diesem Alterssegment – bezogen auch auf die anhaltend hohen Geburtenzahlen der letzten Jahrgänge.
Diese Variante weist im Kindergartenbereich lediglich den Jetzt-Bestand an Betreuungsplätzen auf. Eine Abdeckung der ebenfalls bestehenden und weiter steigenden Bedarfe ist nicht gegeben. Im Krippenbereich werden die Bedarfe gedeckt. Die Kostenschätzung für dieses Gebäude beläuft sich auf 8,012 Mio. Euro brutto inkl. Baunebenkosten.
Aus dem Summenraumprogramm des Freistaats Bayern ergibt sich eine förderfähige Fläche von 568 m², die mit dem Kostenrichtwert aus dem FAG (5.636 €/m²) multipliziert wird. Die förderfähigen Kosten betragen demnach 3,20 Mio. Euro. Der Fördersatz für Ainring steht noch nicht genau fest, wird aber mit dem Regelfördersatz von 50 % angenommen, so dass sich eine FAG-Förderung in Höhe von ca. 1,6 Mio. Euro ergeben würde. Die Restkosten der Gemeinde beliefen sich demnach auf 6,412 Mio. Euro.

Variante A-6-B:
Dabei entsprechen die Kindergartenplätze der derzeitigen (Voll-)Belegung zuzüglich Platzreserven für die weiter steigende Zahl der I-Kinder und der zu befriedigenden Ansprüche für unterjährige Zuzüge/Flüchtlinge (u.a. aus der Ukraine). Die Variante ist also zukunftsfähig. Im Bereich der Krippenplätze wird auf die Ausführungen zu Var. A-7 verwiesen – sie ist insofern deckungsgleich.
Die Kostenschätzung für dieses Gebäude beläuft sich auf brutto 8,8 Mio. Euro inkl. Baunebenkosten. Aus dem Summenraumprogramm des Freistaats Bayern ergibt sich eine förderfähige Fläche von 701 m², die mit dem Kostenrichtwert aus dem FAG (5.636 €/m²) multipliziert wird. Die förderfähigen Kosten betragen demnach 3,95 Mio. Euro. Bei einem Regelfördersatz von 50 % ergäbe sich eine FAG-Förderung in Höhe von ca. 1,98 Mio. Euro. Die Restkosten für die Gemeinde betragen hier ca. 6,82 Mio. Euro.

Vergleicht man beide Varianten, so ist Variante A-6-B die wirtschaftlichste, da sie zukunftsfähig ist und den Mehrbedarf an 25 Kiga-Plätzen für lediglich ca. 400.000 Euro Mehrkosten abdecken kann.

Empfehlungsbeschlüsse
Verwaltungs- und Finanzausschuss: 7:0
Bauausschuss: 5:3

Beratung

Erster Bürgermeister Martin Öttl erklärt, dass der bestehende Gebäudebestand genau untersucht wurde. Es wurde geschaut, wo könnte man Räume mit- oder umnutzen. Letztendlich sind aber nur die Neubauvarianten geblieben. GR Franz Wimmer möchte wissen, ob die beiden Gebäude mit einer zentralen Lüftungsanlage vom Kindergartengebäude aus versorgt werden. Herr Fritscher erklärt, dass für beide Gebäude eine separate Lüftungsanlage vorgesehen ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für die neue Kindertagesstätte in Mitterfelden die Variante A-6-B. Es werden 100 Kindergartenplätze und 24 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren nötigen Planungsschritte einzuleiten, Fachplaner zu beauftragen und Förderanträge zu stellen mit dem Ziel eines baldmöglichen Baubeginns. Dem Gemeinderat sind die jeweils relevanten Zwischenschritte regelmäßig zu berichten bzw. bei Bedarf zur Entscheidung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2022 07:51 Uhr