Neuerlass der Benutzungsordnungen der gemeindlichen Liegenschaften


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 7

Vorgang

Neben den „Zuwendungsrichtlinien der Gemeinde für freiwillige Leistungen an Vereine und sonstige Institutionen“ hat sich der Arbeitskreis „Vereine und Vereinszuschüsse“ ebenfalls mit den Benutzungsordnungen für die gemeindlichen Liegenschaften befasst.

Derzeit bestehen folgende Benutzungsordnungen:
  • Haus der Kultur (Fassung vom 13.12.2013)
  • Freilichtbühne (Fassung vom 14.05.2012)
  • Sporthalle (Fassung vom 13.10.1998)


Die neuen Benutzungsordnungen wurden vereinheitlicht. Zudem wurden bei der Benutzungsordnung der Sporthalle auch die Turnhallen sowie der Mehrzweckanbau in Thundorf mit aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Benutzungsordnungen für das Haus der Kultur, die Freilichtbühne und die Sporthalle einschließlich der Turnhallen und dem Mehrzweckanbau Thundorf zum 01.06.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2022 07:51 Uhr