Neuerlass der Zuwendungsrichtlinien der Gemeinde Ainring für freiwillige Leistungen an Vereine und sonstige Institutionen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 10.05.2022 ö beschließend 8

Vorgang

Die Gemeinde Ainring fördert die Vereine und sonstigen Institutionen seit vielen Jahren mit freiwilligen Leistungen auf unterschiedliche Art und Weise u. a. auch finanziell. 

Diese finanziellen Leistungen sollen nun auf Grundlage der Zuwendungsrichtlinien, welche bereits 2016 vom Gemeinderat beschlossen wurden, angehoben werden. Diese wurden in mehreren Sitzungen des Arbeitskreises „Vereine und Vereinszuschüsse“ ausgearbeitet.

Die jährlichen Förderungen wurden grundsätzlich um 30% erhöht. Zudem werden die Sportvereine mit 1,00 € pro Erwachsenen sowie 8,00 € pro Minderjährigen (bisher 0,75 € bzw. 6,00 €) gefördert.

Im Vergleich zur bisherigen jährlichen Förderung von 34.000,- € sollen künftig weitere 11.200,- € den Vereinen zugutekommen. Hinzu kommen die Übungsleiter Zuschüsse, die Förderung von Investitionsmaßnahmen sowie die Förderung von Vereinsjubiläen.

Genauere Ausführungen folgen vom Arbeitskreis-Vorsitzenden sowie Kultur- und Vereinsreferenten Alois Lechner.

Beratung

GR Sven Kluba möchte wissen, wie groß ein Gründungsfest bei den runden Jubiläen veranstaltet werden muss. Muss es ein Bierzelt sein oder reicht ein kleineres Fest? Kämmerer Thomas Schlosser antwortet, dass es wie bisher gehandhabt wird. Es soll ein Fest veranstaltet werden und der Bürgermeister übergibt bei dem Fest die Zuwendung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Zuwendungsrichtlinien für die Vereineförderung sowie die in der Anlage festgesetzten Zuwendungsbeträge für die Vereine der Gemeinde. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.06.2022 07:51 Uhr