Bebauungsplan östlich der Kirchenwegstraße, Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange; Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 17.01.2023 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes östlich der Kirchenwegstraße lag in der Zeit vom 17.08.-19.09.2022 gem. § 3 Abs.1 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Es wurden 24 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingereicht, sowie 14 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, wobei eine Stellungnahme von 30 Bürgern unterschrieben wurde.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Breunig und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt. 

Anlage:
Abwägungstabelle, Entscheidungsgrundlagen, Zusammenfassung über die erreichten Verbesserungen im Laufe des Planungsprozesses.

Eingangs begrüßt Erster Bürgermeister Öttl den beauftragten Stadtplaner Helmut Breunig, die Presse sowie die zahlreichen Besucher.
Bauamtsleiter Fuchs erläutert die Entscheidungsgrundlagen für die vorliegende Bauleitplanung, und legt eine Zusammenfassung über die erreichten Verbesserungen im Laufe des Planungsprozesses dar (siehe Anlagen).

Sachbearbeiter Kalb trägt die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, sowie der Öffentlichkeit vor (siehe Abwägungstabelle).

Beratung:
GR Kluba stellt fest, dass das Verfahren lebt und die Bevölkerung beschäftigt. Er begrüßt die geplante Verbreiterung der Jennerstraße ab Einmündung Kirchenwegstraße bis zur Tiefgaragenabfahrt. Weiter begrüßt er die Reduzierung des 16 m Sicherheitsbereichs entlang der Bahn auf 12,5 m und die damit verbundene Erweiterung der Baugrenzen. Kritisch betrachtet er jedoch die geplante Höhenentwicklung der neuen Geschosswohnungsbauten. So sei die Umgebung durch 2 – 3 Geschosse geprägt. Er erinnert in diesem Zusammenhang an das Baugebiet Hofhuberanger, wo wegen 40 cm Erhöhung intensivst diskutiert wurde. Er stellt die Frage, ob die geplante Höhenentwicklung tatsächlich notwendig sei. Er ist der Auffassung, dass die Höhenentwicklung nochmals geprüft werden müsse. 
Stadtplaner Breunig erläutert im Vergleich zur bestehenden Nachbarbebauung an der Jennerstraße die geplante Höhenentwicklung und stellt die Verträglichkeit fest. Die Höhenentwicklung ist mit den 3 Geschossen der Nachbarbebauung vergleichbar, da das 4 Geschoss als Penthouse, zurückgesetzt ausgebildet wird. Die erstellte Verschattungsstudie belegt, dass nur mit minimaler Mehrverschattung zu rechnen ist. Unter Abwägung aller Belange ist diese Entwicklung absolut sinnvoll. Weiter erläutert er, dass durch Wegfall eines geplanten Gebäudes eine geringere Dichte entsteht. Mit der vorliegenden Planung können sehr gute Wegebeziehungen erreicht werden (Fußwege zum Bahnhof). Auch kann ein großzügiger Spielplatz errichtet werden. GR Kluba spricht weiter die gedeckelten Preise an, darüber müsse auch gesprochen werden. Bgm. Öttl erwidert, dass dies nur im nichtöffentlicher Sitzung geschehen kann. Weiter erläutert er, dass ein gewisses, umfangreiches Baurecht bereits vorhanden ist. Um die gedeckelten Preise halten zu können muss dieses erweitert werden.
GR Ramstetter sieht durch die Planung die Bevölkerung aufgerüttelt. Er spricht sich für die Errichtung eines Gehweges entlang der Jennerstraße aus. Dies habe er beim Bebauungsplan Jennerstraße Am Bahnhof bereits gefordert, konnte sich aber nicht durchsetzen. Er erachtet dies als wichtig für die Zukunft. Bgm. Öttl weist in diesem Zusammenhang auf die guten Wegeverbindungen innerhalb des Plangebietes, insbesonders im WA 1 hin.
Dadurch kann fußläufig gefahrlos von der Haunsbergstraße kommend der Bahnhaltepunkt erreicht werden. GR Ramstetter kritisiert weiter die Stellungnahme des WWA TS hinsichtlich der  Versickerung des Oberflächen-/ Niederschlagswassers. Ihm fehlen klare Aussagen dazu, über Rigolen könne das Wasser nicht ausreichend versickern. Er stellt nun den Antrag auf Errichtung eines Gehweges entlang der Jennerstraße.

Bgm. Öttl lässt über den Antrag abstimmen. Ergebnis 3:5, somit ist der Antrag auf Errichtung eines Gehweges entlang der Jennerstraße abgelehnt. (GR Kluba, Unterrainer und Ramstetter stimmten dafür).

GR Kluba spricht die Sichtachsen zwischen den geplanten Gebäuden an. Er fragt, ob ein Tausch der Situierung des Gebäudes B und E diese verbessern würde. Stadtplaner Breunig sichert eine Prüfung zu. GR Kluba schlägt als Kompromiss auch eine Verkleinerung des Gebäudes B vor… Bgm. Öttl sichert hier nochmals zu, mit dem Investor zu sprechen. 

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwägung wie vorgetragen vorzunehmen.
Die Entwurfsplanung des Bebauungsplanes mit Satzung und Begründung wird gebilligt. 
Der überarbeitete Planentwurf mit Satzung, Begründung und Anlagen ist erneut gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, den Trägern öffentlicher Belange ist erneut gem. § 4 Abs.2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.06.2023 11:47 Uhr