Der Entwurf des Bebauungsplanes Saalachau Nord mit Satzung und Begründung lag in der Zeit vom 09.11.2022 bis 12.12.2022 gem. § 3 Abs.1 BauGB im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Ihre Stellungnahme gebeten.
36 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange, sowie 1 Stellungnahme aus der Öffentlichkeit wurden abgegeben.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Sodomann und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung.
Anlage:
Abwägungstabelle Bebauungsplan „Saalachau Nord“
Beratung:
Gemeinderat Wimmer spricht die festgesetzte Wandhöhe von 6,50 m an und bittet um Erklärung hinsichtlich der Bezugshöhen.
Die Verwaltung erläutert die getroffenen Festsetzungen (Höhen der Straße und der Gebäude über NN) sowie die Festsetzung, dass die Höhe des Fertigfußbodens im EG darf max. 0,3 m über der festgesetzten Bezugshöhe liegen darf.
Ebenso bittet Gemeinderat Wimmer in der Folge zu prüfen, wie sich die Grundwasserverhältnisse auf die Bestandsbebauung auswirkt wenn im Neubaugebiet Keller errichtet werden.
Gemeinderat Unterrainer bittet um Klarstellung, ob die Höhenlage der Straße als Fixpunkt festgelegt ist. Die Verwaltung erläutert, dass die Höhenlage der Straße klar festgelegt ist.
Gemeinderat Ramstetter bittet um nähere Auskünfte, wie es sich mit der 30 m-Baumwurfzone verhält. Die Verwaltung erklärt, dass durch die Festsetzung, dass innerhalb dieser Zone verstärkte Dachstühle errichtet werden müssen, klare Verhältnisse bestehen.
Gemeinderat Kluba dankt dafür, dass die Sachlage hinsichtlich der jährlichen Bierzeltwoche geklärt wurde. Im WA 2 ist festgelegt, dass Bestandsbäume erhalten werden müssen. Dies ist gut, auf die Bäume muss geachtet werden, wobei er die Umsetzbarkeit in Frage stellt.
Zudem fragt Gemeinderat Kluba, ob es bereits Verhandlungen gibt hinsichtlich der Grundstückspreise, was von Erster Bürgermeister Martin Öttl bejaht wird.