Einbeziehungssatzung "Perach nördlich der Bahnlinie", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 14.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 14.03.2023 ö beschließend 3

Vorgang

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung Perach nördlich der Bahnlinie lag in der Zeit vom 25.01.2023 bis 02.03.2023 öffentlich aus. Zugleich wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Nachfolgende Stellungnahmen wurden abgegeben (siehe Abwägungstabelle).
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Die beauftragte Stadtplanerin, Frau Schmid und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Beratung:

GR Ramstetter hinterfragt den Geltungsbereich der Satzung, ob man nicht die Planung ausweiten könne. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass die Einbeziehungssatzung das richtige Instrument für die angedachten Vorhaben ist. Eine Ausweitung könne nur über einen Bebauungsplan erfolgen, der aber nicht im Interesse der Gemeinde ist. Das Flurstück 2691/2 ist im Eigentum der Gemeinde und der Stadt Freilassing, wird in den Geltungsbereich einbezogen, und wird von Bebauung freigehalten.

Beschluss

Die Abwägungen werden wie vorgetragen vorgenommen.
Die geänderte Planung wird erneut gem. § Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.06.2023 11:54 Uhr