Neuaufstellung Bebauungsplan "Heidenpoint Am Sonnwiesgraben", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 18.04.2023 ö beschließend 3.1

Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ lag in der Zeit vom 22.02.-23.03.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Von Seiten der Träger öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben, aus der Öffentlichkeit keine (sh. hierzu Anlage „Abwägungstabelle Bebauungsplan „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“).

Die Stellungnahmen wurden dem Bauausschuss vollständig bereitgestellt (Abwägungstabelle), die Verwaltung nimmt zusammenfassend Stellung.

Der beauftragte Stadtplaner, Herr Hilger vom Büro logo verde und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wir vorgetragen durchzuführen.
Der Bauausschuss beschließt den Bebauungsplan „Heidenpoint Am Sonnwiesgraben“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.07.2023 11:01 Uhr