Entlastungsbeschluss 2021
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 13.12.2022 | ö | beschließend | 3.4 |
Vorgang
Die Jahresrechnung 2021 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung für die Jahresrechnung 2021 zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2021.
Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.01.2023 10:18 Uhr