Nachkalkulation Fäkalschlammbeseitigung 2021 und 2022; Vorauskalkulation 2023 - 2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 4.1

Vorgang

In der Sitzung des GR vom 15.12.2020 wurde zuletzt die Kalkulation der Fäkalschlammbeseitigung (Abwasser aus einer Hauskläranlage) vorgestellt und beschlossen. Der Kalkulationszeitraum war von 2021 – 2023 angesetzt. Aufgrund Kostenerhöhungen des damaligen Dienstleisters (Abfuhrunternehmers) in 2021 und der nötigen Neuausschreibung der Leistung ab 2022 mit wesentlich höheren Fremdleistungskosten sind in 2021 und 2022 erhebliche Unterdeckungen aufgelaufen. Dies war Anlass für eine Neukalkulation (2023 – 2025) unter Einrechnung der bislang aufgelaufenen Unterdeckungen mit der Folge einer deutlichen Erhöhung der Fäkalschlammbeseitigungsgebühr ab 2023. Die KAG-Kalkulation für die kostendeckend zu betreibende Einrichtung wird dem Gremium vorgestellt und erläutert.

Beratung

GR Josef Ramstetter interessiert, was mit dem Klärschlamm passiert. Konkret möchte er wissen, ob es bereits neue verfeinerte Verfahren gibt, so dass der Klärschlamm ausgebracht werden kann oder welche Alternativen es gibt. Kämmerer Thomas Schlosser berichtet, dass ihm keine Verfahren bekannt sind. Konkreter Ansprechpartner zu dem Thema ist der Sachbearbeiter im Landratsamt. Zwei Landwirte in der Gemeinde dürfen den Klärschlamm ausbringen.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. Die kalkulierte Gebühr ist in der ersten Änderungssatzung zur BGS-EWS separat zu beschließen (sh. nächster TOP).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 10:18 Uhr