Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ainring Wasserabgabesatzung -WAS-


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5.1

Vorgang

Im Prüfungsbericht des BKPV aus 2020 (überörtliche Prüfung) wurde empfohlen, die BGS-WAS (Anmerkung: BGS = Beitrags- und Gebührensatzung) zu überarbeiten und an die aktuelle Mustersatzung anzupassen. 

Im Zuge der Kalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2023 und 2024 wurde auch die Wasserabgabesatzung in Zusammenarbeit mit dem BKPV an die aktuelle Mustersatzung angepasst, da die aktuelle Satzung aus dem Jahre 2018 in Teilen davon abweichen.

Die Änderungen zur aktuell gültigen Fassung vom 11.12.2018 sind im beiliegenden Dokument markiert (Word-Funktion „Änderungen nachverfolgen“). Ebenfalls sind an wichtigen Passagen Hinweise bzgl. Änderungshintergrund erfasst.

Die wichtigsten Änderungen werden zudem erläutert.

Zur Abgleichmöglichkeit liegt die gültige Fassung vom 11.12.2018 ebenfalls bei.

Beratung

GR Dr. Friedhelm Schneider möchte wissen, welchen Vorteil ein Funkzähler hat. Herbert Thalbauer antwortet, dass die Funkzähler das Ablesen vor Ort ersetzen und das sie vielleicht eine Nuance genauer sind. Allerdings dürfen sie nicht für die Ortung nach einem Leck genutzt werden. So lange das nicht erlaubt ist, rentiert sich kein Funkzähler, da dieser 4 mal teurer ist, als ein herkömmlicher Zähler. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neugefasste Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Ainring vom 13.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 10:18 Uhr