Die Wassergebühren wurden zuletzt im Dezember 2020 kalkuliert (zweijähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde in 2022 wieder die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen.
Aus der Nachkalkulation für die Jahre 2020 bis einschl. 2022 ergibt sich insgesamt eine Überdeckung von 69.139€:
- 2020: +37.505€
- 2021: 81.237€ (Inbetriebnahme Hochbehälter 11/2021; lt. Vorauskalkulation 04/2021 Auswirkungen auf Kalk. Abschreibungen und Verzinsung)
- 2022 (vorläufig): -49.603€
Die aufgelaufene Überdeckung i. H. v. 69.139€ ist in die neue Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024 eingeflossen.
Künftig geplante Investitionen in das Trinkwassernetz sowie allgemeine Preissteigerungen – z. B. aufgrund der Inflation und der Ukraine-Krise – in den Personalkosten und nahezu allen Sachkosten (Strom, Material, etc.) tragen ebenfalls dazu bei, dass die Gebühr angehoben werden muss.
Mit der Kalkulation 2020 wurde - um dem anhaltenden Trend der Niedrigzinsen zu entsprechen - eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von bislang 3,0 % auf 2,5 % vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen. Aufgrund der aktuell stark steigenden Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2023 und 2024 einbezogen.
Da die Grundgebühr in der aktuellen Vorauskalkulation rund 25% der veranschlagten Gebühreneinnahmen beträgt, soll diese zur Entlastung der Privathaushalte mit geringem Verbrauch beibehalten und lediglich die Verbrauchsgebühr angehoben werden.
Die Werkleitung schlägt daher vor,
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Dauerdurchfluss (Q3)
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Nenndurchfluss (Qn)
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bis
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4 m³/h
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2,5 m³/h
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13,00 € / Monat
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bis
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10 m³/h
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6 m³/h
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20,00 € / Monat
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bis
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16 m³/h
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10 m³/h
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30,00 € / Monat
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bis
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25 m³/h
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15 m³/h
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45,00 € / Monat
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bis
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40 m³/h
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25 m³/h
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60,00 € / Monat
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bis
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63 m³/h
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40 m³/h
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100,00 € / Monat
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bis
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100 m³/h
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60 m³/h
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140,00 € / Monat
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- die Verbrauchsgebühr auf 1,95 €/m³ als Mischpreis aus 1,90 €/m³ für 2023 und 2,00 €/m³ für 2024 zu erhöhen
- die Grundgebühr für einen Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler bei unverändert 20 €/Monat zu belassen und
- das Bauwasser auf 2,50 €/m³ zu erhöhen
Im Rahmen der externen durch den BKPV im Jahre 2020 wurde folgende Empfehlung ausgesprochen:
Aus dieser Empfehlung heraus sind folgende Änderungen in die BGS-WAS eingearbeitet worden:
§ 3 Entstehen der Beitragsschuld:
1) Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme.
2) Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.
§ 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung Abs. 1 erhält folgende Fassung:
1) Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.
Durch die Überarbeitung der Wasserabgabesatzung und die mittlerweile vorliegenden 10 Änderungssatzungen ist zudem eine Neufassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) für die Wasserversorgung geboten.