Beitrags - und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS); Kalkulation und Anpassung der Wassergebühren ab 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 5.2

Vorgang

Die Wassergebühren wurden zuletzt im Dezember 2020 kalkuliert (zweijähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde in 2022 wieder die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen. 

Aus der Nachkalkulation für die Jahre 2020 bis einschl. 2022 ergibt sich insgesamt eine Überdeckung von 69.139€:
  • 2020: +37.505€
  • 2021: 81.237€ (Inbetriebnahme Hochbehälter 11/2021; lt. Vorauskalkulation 04/2021 Auswirkungen auf Kalk. Abschreibungen und Verzinsung)
  • 2022 (vorläufig): -49.603€
Die aufgelaufene Überdeckung i. H. v. 69.139€ ist in die neue Kalkulation für die Jahre 2023 und 2024 eingeflossen.

Künftig geplante Investitionen in das Trinkwassernetz sowie allgemeine Preissteigerungen – z. B. aufgrund der Inflation und der Ukraine-Krise – in den Personalkosten und nahezu allen Sachkosten (Strom, Material, etc.) tragen ebenfalls dazu bei, dass die Gebühr angehoben werden muss.

Mit der Kalkulation 2020 wurde - um dem anhaltenden Trend der Niedrigzinsen zu entsprechen - eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von bislang 3,0 % auf 2,5 % vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen. Aufgrund der aktuell stark steigenden Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2023 und 2024 einbezogen.

Da die Grundgebühr in der aktuellen Vorauskalkulation rund 25% der veranschlagten Gebühreneinnahmen beträgt, soll diese zur Entlastung der Privathaushalte mit geringem Verbrauch beibehalten und lediglich die Verbrauchsgebühr angehoben werden.

Die Werkleitung schlägt daher vor, 
  • die Grundgebühr wie folgt zu belassen (zuletzt für 2017 und 2018 erhöht) 


Dauerdurchfluss (Q3)
Nenndurchfluss (Qn)

bis
4 m³/h
2,5 m³/h
13,00 € / Monat
bis
10 m³/h
6 m³/h
20,00 € / Monat
bis
16 m³/h
10 m³/h
30,00 € / Monat
bis
25 m³/h
15 m³/h
45,00 € / Monat
bis
40 m³/h
25 m³/h
60,00 € / Monat
bis
63 m³/h
40 m³/h
100,00 € / Monat
bis
100 m³/h
60 m³/h
140,00 € / Monat
       
  • die Verbrauchsgebühr auf 1,95 €/m³ als Mischpreis aus 1,90 €/m³ für 2023 und 2,00 €/m³ für 2024 zu erhöhen 
  • die Grundgebühr für einen Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler bei unverändert 20 €/Monat zu belassen und
  • das Bauwasser auf 2,50 €/m³ zu erhöhen

Im Rahmen der externen durch den BKPV im Jahre 2020 wurde folgende Empfehlung ausgesprochen:


Aus dieser Empfehlung heraus sind folgende Änderungen in die BGS-WAS eingearbeitet worden:

§ 3 Entstehen der Beitragsschuld:

1)        Die Beitragsschuld entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Ändern sich die für die Beitragsbemessung maßgeblichen Umstände im Sinn des Art. 5 Abs. 2a KAG, entsteht die – zusätzliche – Beitragsschuld mit dem Abschluss der Maßnahme. 
2)        Wird erstmals eine wirksame Satzung erlassen und ist der Beitragstatbestand vor dem Inkrafttreten dieser Satzung erfüllt, entsteht die Beitragsschuld erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.

§ 13 Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung Abs. 1 erhält folgende Fassung:

1)        Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Zustellung des Gebührenbescheides fällig.



Durch die Überarbeitung der Wasserabgabesatzung und die mittlerweile vorliegenden 10 Änderungssatzungen ist zudem eine Neufassung der entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-WAS) für die Wasserversorgung geboten.

Beratung

GR Ludwig Moderegger möchte wissen, warum das Bauwasser so teuer ist. Werkleiter Herbert Thalbauer antwortet, dass so ein Anreiz geschaffen ist, dass Gebäude schnell an die reguläre Wasserversorgung anzuschließen. GR Alois Lechner fragt nach, warum im Werkausschuss eine Steigerung von 10 % vorgestellt wurde und es jetzt weniger sind. Es wird erklärt, dass Brutto und Netto vermischt wurden. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und beschließt die neugefasste BGS-WAS mit den neuen Gebühren in § 10 und der Änderungen in §§ 3 und 13.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.01.2023 10:18 Uhr