3. Änderungssatzung zur BGS-FWS; Kalkulation und Anpassung der Fernwärmegebühren ab 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2022 ö beschließend 6

Vorgang

Die Fernwärmegebühren wurden zuletzt im November 2022 kalkuliert (einjähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde wie bereits im Vorjahr die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen. 

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2021 ergibt sich eine Unterdeckung von rund 168 T€. Hier besteht eine Abweichung zum Abbau der Rückstellung im geprüften Jahresabschluss 2021 aufgrund Weiterverrechnung der EEG-Umlage von rund 34 T€ aus der Stromlieferung des BHKW an die Fernwärme. Für das Jahr 2022 wird mittels Hochrechnung bis Jahresende eine weitere Unterdeckung von 179 T€ prognostiziert. 
Nach Verrechnung der Überdeckung aus dem Jahr 2020 i. H. v. 329 T€ verbleibt nach derzeitiger Prognose Ende 2022 eine Unterdeckung von 12 T€ (zzgl. Zinsen) bestehen, die wiederum in die Vorkalkulation 2023 übernommen wird. 

Künftig geplante Investitionen in das Fernwärmenetz sowie allgemeine Preissteigerungen – z. B. aufgrund der Inflation und der Ukraine-Krise – in den Personalkosten und nahezu allen Sachkosten (Strom, Gas, Holzbrennstoff, Material, etc.) tragen ebenfalls dazu bei, dass die Gebühr angehoben werden muss.

Mit der Kalkulation 2020 wurde - um dem anhaltenden Trend der Niedrigzinsen zu entsprechen - eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von bislang 3,0 % auf 2,5 % vorgeschlagen und vom Gemeinderat beschlossen. Aufgrund der aktuell stark steigenden Zinsen und der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2023 einbezogen.

Um dem sparsamen Umgang mit Heizenergie Rechnung zu tragen, schlägt die Werkleitung vor, für 2023 nur die Verbrauchsgebühr anzuheben. Dies soll auch zur Entlastung der Privathaushalte mit geringem Verbrauch beitragen. 

Dadurch ergeben sich für 2023 folgende Gebühren: 
  • Grundgebühr 2,40€ / Monat pro kWh (unverändert)
  • Verbrauchsgebühr 11,40 Cent pro kWh (bislang 5,8 Cent pro kWh)

Beratung

GR Dr. Christoph Werner fragt nach, was mit Energiebezug aus anderen Betriebszweigen gemeint ist. Es wird erklärt, dass es sich dabei um eine betriebsinterne Umbuchung handelt. GR Ernst Peter spricht die mögliche Deckelung des Ölpreises an. Hat eine Deckelung Auswirkungen auf den Fernwärmepreis? Wenn der Preisdeckel kommt, dann hat es Auswirkungen auf den Preis. Dieser wird dann günstiger. Allerdings wird die Ersparnis erst bei der nächsten Kalkulation berücksichtigt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Kalkulation zur Kenntnis und beschließt die 3. Änderungssatzung zur BGS-FWS in der vorliegenden Fassung vom 13.12.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2023 10:18 Uhr