Vorratsbeschluss zur künftigen Verwendung der Betriebsgewinne


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 6

Vorgang

Im Rahmen der Körperschaftsbesteuerung für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde vom Finanzamt Traunstein der 2021 erzielte Gewinn von 428.222 € im Bescheid als ausgeschüttet geltender Gewinn behandelt. Das Finanzamt vertrat die Sichtweise, dass der Gewinn des Eigenbetriebs nicht den Rücklagen zugeführt werde und damit kapitalertragssteuerpflichtig ist. Nach mehrfachem hin und her und einem Einspruch gegen den Finanzamt-Bescheid wurde dieser dann entsprechend korrigiert. 

Laufender Gewinn, der nicht den Rücklagen des Betriebs gewerblicher Art (BgA) zugeführt wird, könnte vom Finanzamt als kapitalertragssteuerpflichtig angesehen werden. Bislang wurde der jeweilige Gewinn immer unseren Rücklagen zugeordnet, wodurch keine Kapitalertragssteuer angefallen ist. Seit kurzem prüfen die Finanzämter verstärkt in diese Richtung. Unser Steuerberater empfiehlt daher, einen Vorratsbeschluss zu fassen.

Bislang wurde der Beschluss für die Gewinnverwendung erst mit der Feststellung des Jahresabschlusses bei Vorliegenden des durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüften Geschäftsberichts gefasst. Zur Vermeidung der Kapitalertragssteuerpflicht ist dieser aber bereits mit Erstellung des Geschäftsberichts und vor Abgabe der Steuererklärungen zu fassen.

Eine Gewinnausschüttung an die Gemeinde Ainring ist generell nicht vorgesehen; der Gewinn der Gemeindewerke Ainring dient der Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten und zur Investition von Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsplans.

Werkleitung und Kämmerei schlagen daher vor, per Beschluss festzuhalten, dass Gewinne der Gemeindewerke Ainring bis auf weiteres stets der Rücklage zuzuführen sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Gewinne der Gemeindewerke Ainring bis auf weiteres stets der Rücklage zuzuführen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.03.2023 09:19 Uhr