Umstellung der restlichen Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf LED-Leuchtmittel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 7

Vorgang

Nachdem der Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 10.10.2022 bereits beschlossen hat, die Ortsteile Feldkirchen und Hammerau auf moderne und energiesparsamere LED-Straßenleuchten umzustellen, hat die Verwaltung zwischenzeitlich aufgrund der nun feststehenden Stromverbrauchskosten für die Jahre 2023 und 2024 zusammen mit dem Bayernwerk einen Vorschlag zur Komplettumstellung der Straßenbeleuchtung erarbeitet. Die damaligen Aussagen zur Wirtschaftlichkeit und Sinnhaftigkeit gelten unverändert. Durch die enorm gestiegenen Stromkosten verkürzt sich die Amortisationszeit der Investition nochmals auf aktuell etwa 7 Jahre.
 
Vom Bund existiert ein Förderprogramm (Kommunalrichtlinie), dass grundsätzlich die Umrüstung mit einer Förderquote von 25 % der Bruttokosten bezuschusst. Die überlangen Bearbeitungszeiten beim Fördergeber konnten auf derzeit ca. neun Monate gesenkt werden. Die Bezuschussung beschränkt sich allerdings auf die technischen Leuchten. Gestalterische Leuchten sind ausgenommen. In Ainring existieren aktuell 370 gestalterische Leuchten und 305 technische Leuchten.
Die geschätzten Umrüstungskosten für alle Leuchten liegen bei ca. 381.000 Euro. Bezogen auf die förderfähigen Leuchten ergäbe sich ein Zuschussbetrag von ca. 45.000 Euro. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist in diesem Förderprogramm nicht möglich, d. h. die Maßnahme darf erst nach Vorliegen des Förderbescheids vergeben werden. Trotz der immer noch recht langen Bearbeitungszeit seitens des Fördergebers ist die Inanspruchnahme des Förderprogramms wirtschaftlich sinnvoll. Die Verwaltung schlägt daher folgendes Vorgehen vor:
  • Feststellung derjenigen gestalterischen Leuchten, die auf technische Leuchten umgerüstet werden können. Damit Erhöhung der grundsätzlich förderfähigen Leuchten.
  • Zuschussbeantragung für alle technischen Leuchten (mit der Folge der späteren Umrüstung)
  • Schnellstmögliche Umrüstung der noch nötigen gestalterischen Leuchten im Sinne der Energieeinsparung (=Kosteneinsparung), da diese ohne Zuschuss abgewickelt werden.

Bedingt dadurch verzögert sich zwar die Komplettumstellung, ist aber durch die Inanspruchnahme des Förderprogramms wirtschaftlich sinnvoll (bei einer Bearbeitungszeit von ca. neun Monaten ist der Investitionszuschuss höher als die eingesparten Stromkosten durch eine schnelle Umrüstung).

Beratung

GR Christian Stehböck fragt nach wegen einer möglichen Lichtverschmutzung. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass die Lampen insektenfreundlich sind und das Licht dahin leuchtet, wo es hinleuchten soll.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet auf moderne und energiesparsame LED-Leuchten. Für die technischen Leuchten soll eine Förderung im Sinne der Kommunalrichtlinie beantragt werden. Die nötigen gestalterischen Leuchten sollen außerhalb des Förderprogramms schnellstmöglich umgerüstet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2023 09:19 Uhr