Durchführung Auer Kirtag mit Erlass einer Satzung über den Jahrmarkt und der Gebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Arbeitskreis Auer Kirtag hat sich mit der Durchführung des Auer Kirtags beschäftigt. Es wurde diskutiert, wie der Markt attraktiver gestaltet werden kann und wer der Veranstalter ist.
Veranstalter bleibt weiterhin die Gemeinde Ainring. Die Geschäftsinhaber wurden angeschrieben, ob sie sich an einem verkaufsoffenen Sonntag beteiligen und ggf. Attraktionen für die Besucher anbieten.
Der Arbeitskreis schlägt vor, dass der Auer Kirtag ab diesem Jahr immer am ersten Sonntag im August stattfinden soll. Der Montag ist kein klassischer freier Tag mehr, so dass sich die Besucheranzahl in Grenzen hält. Auch reisen viele Aussteller schon am Sonntag wieder ab.
Beteiligen werden sich der Auwirt, der Auer Hansl und die Geschäfte westlich der B 20. Möbel Reichenberger hat auch sein Mitwirken kundgetan.
Bisher fehlte eine Regelung in Form einer Satzung für den Jahrmarkt (Auer Kirtag). In diesem Zusammenhang kann in einer dazugehörigen Gebührensatzung eine Preisanpassung für die Standplätze stattfinden. Bisher wurden 5,- € pro Laufmeter verlangt. Dies soll auf 10,- € pro Laufmeter erhöht werden.
Die Kosten für den Strom übernimmt weiterhin die Gemeinde. Für den Stromanschluss fallen ca. 1.000,- € an.
Beratung
GR Ludwig Moderegger fragt nach, wie die Verwaltung auf die 10,- € Standgebühr gekommen ist. Es wird erklärt, dass bei den umliegenden Gemeinden nachgefragt wurde und diese 10,- € verlangen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über den Jahrmarkt (Auer Kirtag) in der Gemeinde Ainring, Ortsteil Au und die Satzung über die Erhebung der Jahrmarktgebühren (Auer Kirtag).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2023 14:02 Uhr