Entlastung
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 28.02.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 28.02.2023 | ö | beschließend | 6.3 |
Vorgang
Gemäß Art. 102 Absatz 3 GO hat der Gemeinderat bis zum 30.06. des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung festzustellen und die Entlastung zu beschließen.
Nach dem der Jahresabschluss 2021 durch den Abschlussprüfer geprüft und vom Gemeinderat festgestellt ist, kann die Entlastung erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den Jahresabschluss 2021 die Entlastung der Werkleitung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.03.2023 14:02 Uhr