Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Besetzung des Gemeinderats - Vereidigung von Herrn Ulrich Tretter
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 21.03.2023
Beratungsreihenfolge
Vorgang
GRin Barbara Hofmann beantragte aus persönlichen Gründen das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und damit die Niederlegung des Gemeinderatsmandats (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG). Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). Eine Ablehnung ist nicht zulässig. Dabei handelt es sich rein um einen formalen Akt. Der Antrag auf Niederlegung des Gemeinderatsmandats kann vom Gemeinderat nicht abgelehnt werden.
Nach dem Bekanntwerden vom Ausscheidungswunsch der GRin Barbara Hofmann wurden die Listennachfolger schriftlich gefragt, ob sie das Mandat als Gemeinderat annehmen. Frau Katja Halk und Frau Roswitha Hauk haben das Mandat aus persönlichen Gründen schriftlich abgelehnt. Als nächster Listennachfolger der Grünen wurde Herr Ulrich Tretter angeschrieben. Er teilte schriftlich mit, das Mandat annehmen zu wollen. Herr Ulrich Tretter wird im Gemeinderat begrüßt. Erster Bürgermeister Martin Öttl nimmt die Vereidigung gem. Art. 31 Gemeindeordnung vor.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Gemeinderatsmandats von GRin Barbara Hofmann zu. Die Vereidigung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.04.2023 09:04 Uhr