Festlegung der Tarife für den Rufbus ab 10.12.2023 und Anerkennung des Deutschlandtickets für den Rufbus ab 01.05.2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 4

Vorgang

Tarife Rufbus ab dem 10.12.2023
In der Sitzungsrunde im März wurde das Thema Tarife im Verwaltungs- und Finanzausschusssitzung und Gemeinderat angesprochen. Daraufhin beschäftigte sich der Verwaltungs- und Finanzausschuss im April mit der Thematik. Letztendlich wird dem Gemeinderat die Beibehaltung der Tarife vorgeschlagen. Für Haltepunkte in den Nachbargemeinden soll der Tarif verdoppelt werden. 
Eine Fahrgastbefragung soll hinsichtlich weiterer gewünschter Haltepunkte durchgeführt werden. 

Aktuelle Tarife:
Erwachsene                                2,00 €
Kinder, etc. (wie gehabt)                1,00 €
Familien                                4,00 €
Begleitung Schwerbehinderter        kostenlos


Anerkennung des Deutschlandtickets ab dem 01.05.2023 in Form einer Satzung
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einzuführen. Das Deutschlandticket soll zum 1. Mai 2023 starten. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar. Daneben wird mit dem von Bund und Ländern noch zu erarbeitenden Ausbau- und Modernisierungspakt auch das verkehrliche Angebot weiterentwickelt.
Bei der Umsetzung des Deutschlandtickets arbeiten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Unternehmensverbände eng zusammen. Bund und Länder stellen für das Deutschlandticket ab 2023 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Hierzu hat der Bund das Regionalisierungsgesetz (RegG) angepasst. Bund und Länder haben sich weiterhin darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket gewährleistet wird. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 entstehen, werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Auch in den Folgejahren wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und Zuschüsse sichergestellt wird. 
Auf dieser Grundlage haben Bund und Länder im Rahmen von Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 aus Bundes- und Landesmitteln vom 20. März 2023 (im Folgenden: Muster-Richtlinien 2023) Maßstäbe zur einheitlichen Ermittlung des mit der Einführung des Deutschlandtickets verbundenen Ausgleichs abgestimmt. Die Muster-Richtlinien regeln die Ausreichung dieser Finanzmittel durch die Länder an die Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (allgemeiner ÖPNV). Die Muster-Richtlinien sind von den Ländern jeweils noch auf die konkreten Verhältnisse vor Ort anzupassen und umzusetzen. Im Freistaat Bayern wird dies im Rahmen einer Richtlinie des Freistaats Bayern zur Umsetzung der Muster-Richtlinien erfolgen (im Folgenden: Richtlinie Bayern 2023). Die wesentlichen Teile der bundesweit abgestimmten Muster-Richtlinien 2023 sind verbindlich und bundesweit einheitlich umzusetzen. 
Den Aufgabenträgern obliegt es, auf dieser Basis den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets im Verhältnis zu den Verkehrsunternehmen des SPNV und des allgemeinen ÖPNV nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln.
Um eine rechtzeitige Umsetzung des Deutschlandtickets im allgemeinen und bedarfsorientierten ÖPNV in seinem Zuständigkeitsgebiet zum 1. Mai 2023 sowie eine rechtskonforme Finanzierung hierfür zu gewährleisten, erlässt die Gemeinde Ainring eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Satzung Die allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der im Zuständigkeitsgebiet der Gemeinde Ainring tätigen Verkehrsunternehmen des allgemeinen und bedarfsorientierten ÖPNV zur Anerkennung des Deutschlandtickets sowie im Gegenzug einen Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile unter Bezugnahme auf die Muster-Richtlinien 2023. Hierdurch werden die Vorgaben des RegG bezogen auf das Zuständigkeitsgebiet der Gemeinde Ainring umgesetzt.

Beratung

GR Sven Kluba sieht die Anerkennung als wichtiges Signal. 

Beschluss

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss schlägt dem Gemeinderat vor:
Der Gemeinderat beschließt die Beibehaltung der Tarife für den Rufbus ab 10.12.2023. Für Haltepunkte in den Nachbargemeinden werden die Tarife verdoppelt. Die Satzung zur Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.05.2023 07:32 Uhr