Bebauungsplan Saalachau-Nord, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2023
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Saalachau Nord“ lag in der Zeit vom 15.03.2023 bis zum 17.04.2023 gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus, zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Der Bauausschuss traf in der Sitzung am 20. Juni 2023 im öffentlichen Teil der Sitzung die Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist ordnungsgemäß durchgeführt worden.
Da es sich bei dem Bebauungsplan „Saalachau Nord“ um die Neuaufstellung einer Satzung handelt, ist der Satzungsbeschluss lt. Geschäftsordnung durch den Gemeinderat zu fassen.
Beratung
GR Josef Ramstetter fragt nach, ob tatsächlich Hochbeete und Hühnerställe möglich sind. Bauamtsleiter Thomas Fuchs antwortet, dass es sich um ein allgemeines Wohngebiet handelt und nach § 4 BauNVO Hochbeete und Hühnerställe grundsätzlich möglich sind. Hochbeete müssen keine Abstandsflächen einhalten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Saalachau Nord“ nebst Anlagen in der Fassung vom 20.06.2023 als Satzung (Satzungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2023 11:36 Uhr