Änderung der Benutzungsordnung für die Sporthalle, die Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 5

Vorgang

In der Benutzungsordnung für die Sporthalle, Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring in der aktuell gültigen Fassung vom 01.06.2022 sind unter Ziffer 
III. die Benutzungsentgelte bei Veranstaltungen geregelt.

Demnach erhebt die Gemeinde für die Nutzung ein Entgelt von 700.- € pro Veranstaltungstag. Für den Kiosk ist eine Gebühr von 50.- € pro Tag fällig. Die Reinigung ist im Preis inbegriffen.

Bei gemeindeansässigen Vereinen wird ein Entgelt von 130.- € pro Veranstaltungstag erhoben. Für den Kiosk ist ebenfalls eine Gebühr von 50.- € pro Tag fällig. Werden die Räumlichkeiten von gemeindeansässigen Vereinen weniger als einen halben Tag genutzt, hat der Mieter ein reduziertes Entgelt von pauschal 100.- € bzw. 25.- € für den Kiosk zu entrichten.
Bei Jugendveranstaltungen ist lediglich die Gebühr für den Kiosk zu entrichten. Die Reinigung ist im Preis inbegriffen.

Neu eingefügt soll werden, dass die Nutzung der Sporthalle für die drei Musikkapellen der Gemeinde Ainring im Rahmen von eigenen Konzertveranstaltungen frei ist. Diese Regelung bestand durch Einzelbeschluss bis zum Inkrafttreten der aktuellen Benutzungsordnung und soll nun in diese implementiert werden. 

Beratung

GR Ernst Peter stellt den Antrag auf Änderung des Beschlusses. Die Jugendarbeit der Vereine soll berücksichtigt werden und deshalb sollen die Vereine die Halle ebenfalls kostenlos nutzen. GR Alois Lechner erklärt, dass sich der Arbeitskreis damals entsprechend Gedanken gemacht hat. Die Musikvereine sind aufgrund eines Einzelbeschlusses vergessen worden. Jetzt soll der Zustand wiederhergestellt werden, der vor dem Erlass der Benutzungsordnung gegolten hat. GR Ernst Peter berichtet, dass sich die Situation der Vereine verschlechtert hat und der Gemeinderat so seine Wertschätzung gegenüber den Vereinen ausdrücken kann. GR Dietrich Nowak sieht eine Wertschätzung der Vereine schon darin, dass die Zuschussrichtlinien entsprechend angepasst wurden. Dritter Bürgermeister Martin Strobl spricht das EU-Recht an. Grundsätzlich darf nicht zwischen einheimisch und nicht einheimisch unterschieden werden. Kämmerer Thomas Schlosser erklärt, dass es sich nicht um eine Satzung handelt, sondern eine Benutzungsordnung. Diese sollte dahingehend nicht angreifbar sein. GR Dr. Friedhelm Schneider kann mit beiden Vorschlägen leben. Er würde aber die Regelung belassen. GR Bernhard Dusch teilt mit, dass der Beschluss aus dem Jahr 2012 so nicht bekannt war. GR Dr. Christoph Werner ist der Meinung, dass die Gebühr auch für Musikvereine zu stemmen ist. Es geht nur um 130,- €. Es wäre besser, wenn in der Benutzungsordnung geregelt wäre, dass die Liegenschaften besenrein übergeben werden müssen. Dies ist bereits der Fall, so der Kämmerer. Erster Bürgermeister Martin Öttl schlägt als Kompromiss vor, die Halle kostenlos zur Verfügung zu stellen, aber für die Nutzung des Kiosks eine Gebühr zu verlangen. GR Stefan Eberl macht darauf aufmerksam, dass die Regelung nur bei eigenen Veranstaltungen des Vereins gelten soll. GR Ulrich Tretter findet die Formulierung „eigene“ nicht zutreffend. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Benutzungsordnung für die Sporthalle, Turnhallen und den Mehrzweckanbau der Gemeinde Ainring dahingehend zu ergänzen, dass für den Vereinszweck entsprechende Veranstaltungen der Ainringer Vereine keine Gebühren erhoben werden. Die Nutzung des Kiosks ist kostenpflichtig. Die Regelung soll rückwirkend zum 01.06.2022 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 26.07.2023 11:36 Uhr