Bekanntgaben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 6

Vorgang

Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Gremium:
vom:
Vorgang:
GR
25.04.2023
Auftragsvergabe Fernwärmeausbau Staufenstraße Firma Velz 418.384,62 € netto


Ausschreibungskriterien
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023 stellte Gemeinderat Sven Kluba einen Antrag, Kriterien für künftige Ausschreibungen aufzustellen.
Die Verwaltung gibt hierzu folgenden Zwischenbericht:

Vergabeverfahren im öffentlichen Bereich unterliegen rechtlichen Rahmenbedingungen. Es wurden EU-Schwellenwerte eingeführt, welche die Vergaberichtlinien vorgeben.
Ab erreichen bzw. überschreiten der Schwellenwerte sind die EU-Vergaberichtlinien einschlägig.
Darunter das Haushaltsrecht des Freistaates Bayern.
Die EU-Vergaberichtlinien schreiben das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vor. Auf Grundlage des GWB wurden Verordnungen erlassen. Übergeordnet gilt die Vergabeverordnung (VgV). Zusätzlich bei Bauleistungen ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) zu beachten.

Nach diesen Vergabevorschriften arbeitet die Bauverwaltung.

Der Antrag von Gemeinderat Kluba zielt darauf ab, Zuschlagskriterien zu definieren, so dass nicht nur alleine der Preis darüber entscheidet, wer den Zuschlag erhält.

Dort, wo aus Sicht der Bauverwaltung sinnvoll, wird dieses Verfahren bereits mittels einer Bewertungsmatrix angewendet.
In manchen Fällen sind einzelne Leistungskomponenten so wichtig, dass sie zur Bewertung hinzugezogen werden. Aktuell wurde dies anhand der Vergabe von Planerleistungen für den Neubau des Kindergartens/Kinderkrippe durchgeführt. Hier ist auch der Schwellenwert (z.Zt. 214.000 EUR) überschritten. Das macht es durchaus komplizierter, die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen und eine korrekte Bewertung vorzunehmen.

Die Ausschreibung und Vergabe der Planer- und Architektenleistungen für den geplanten Kindergarten/Kinderkrippe sind entsprechend einem Leitfaden der Vergabeverordnung (VgV), durch die Bauverwaltung erfolgt. Wesentlicher Inhalt des Leitfadens ist auch eine Bewertungsmatrix. 
Die Verwaltung zeigt beispielhaft einige Auszüge aus dem o.g. Vergabeverfahren.

Die rechtlichen Anforderungen, gerade und auch bei europaweiter Ausschreibung, sind derart komplex, dass die Verwaltung hier unterstützend auf ein Fachbüro zurückgreift.

Inwieweit eine Bewertungsmatrix (über die ohnehin durch die VOB vorgegebenen Ausschreibungskriterien) bei normalen Hochbauausschreibungen (wie z.B. Austausch von Fenstern) oder Tiefbaumaßnahmen (wie z.B. Straßensanierung) sinnvoll eingesetzt werden kann, drängt sich nicht auf. Haushaltsrechtlich ist regelmäßig an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Bei Wartungsverträgen beispielsweise wählt die Bauverwaltung ohnehin Anbieter zur Angebotsabfrage aus, welche zeitnah vor Ort sein können.
In diesen Bereichen handelt es sich um eine Leistung, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann. Einzelne Kriterien werden hier als Mindestanforderung definiert. Wird dieses nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. 
Anders stellt es sich die aktuelle Verwaltungspraxis wie dargelegt bei Planerleistungen da.
Hinzu kommt, dass die Planerleistungen häufig vom eigenen Rathauspersonal geleistet werden und sich die Frage somit nicht stellt.

Um jedoch hier aktuell noch bestehende Unsicherheiten auszuräumen, hat die Verwaltung bereits um juristische Auskunft und Empfehlung gebeten. Sobald das Ergebnis vorliegt, wird die Verwaltung unaufgefordert berichten. Festzustellen ist aber auch, dass die Vergabepraxis der Bauverwaltung bei der überörtlichen technischen Prüfung durch den kommunalen Prüfungsverband diesbezüglich zu keiner Beanstandung oder Hinweis geführt hat.


Querungshilfen BGL 18
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023 verweist Gemeinderat Bernhard Dusch auf seinen Antrag hinsichtlich der Querungshilfen an der Kreisstraße BGL 18 und bittet um Sachstandsbericht.
Auch hier ist ein Zwischenbericht möglich. 
Angestrebt ist aber vielmehr, Vertreter des Staatlichen Bauamtes für eine Diskussion in einer der kommenden Gemeinderatssitzungen zu gewinnen.
Konkret beantragt ist lt. Auftrag des Bauausschusses bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h im Bereich Palfinger bis zur bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Ainring, um den Übergang „Keil“ zu entschärfen. Eine Entscheidung dazu steht noch aus. Konkret beauftragt hat die Gemeinde aber -ebenfalls in Vollzug der Beschlusslage des Bauausschusses- bereits einen Beleuchtungspunkt an dieser Stelle. Eine Bauausführung durch die Bayernwerke steht kurz bevor.
Für den Übergang „Salzburger Straße“ gibt es einen vom gemeindlichen Tiefbauamt erstellten Vorentwurf einer Querungshilfe, der schon mit dem Staatlichen Bauamt diskutiert wurde. Die planerischen Voraussetzungen aber sind „uferlos Komplex“ und derzeit sinnvoll nicht umsetzbar. Derzeit erscheint eine Fußgängerampel die einzig technisch umsetzbare Maßnahme. Diese und weitere Maßnahmen -wie der von der Gemeinde angestrebte Kreisverkehr an der Einmündung der BGL 10 in die BGL 18- müssen noch mit den zuständigen Stellen (Landkreis, Staatliches Bauamt, Untere Verkehrsbehörde, Polizei, Naturschutzbehörde, Wasserrechtsbehörde) diskutiert werden. Hier steht ein komplexer Planungsprozess bevor. Jedenfalls kann das die Gemeinde nicht alleine entscheiden. Auch Grundstücksfragen wären zu klären. 


Lechnerwiese Hammerau
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023 bat Gemeinderat Sven Kluba um Sachstandsbericht zur „Lechnerwiese“ in Hammerau.
Die Verwaltung erklärt, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 17.01.2023 im Zuge einer Bauvoranfrage für den Neubau von 12 Reihenhausanlagen mit 43 Wohneinheiten das gemeindliche Einvernehmen verweigern musste, da die Fläche nach § 35 BauGB zu beurteilen ist. Es wäre die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig. Dies schließt der Bauausschuss aber mit vorliegender Planung aus. 

In mehreren Gesprächen der Verwaltung mit dem Antragsteller hat dieser eine Anpassung der Planung kategorisch und grundsätzlich ausgeschlossen.

Die zuständige Bauaufsichtsbehörde hat allem Anschein nach die Rechtsauffassung der Gemeinde bestätigt, denn das Verfahren wurde mit Schreiben des Landratsamtes Berchtesgadener Land vom 24.03.2023 eingestellt. Aus dem Schreiben lässt sich entnehmen, dass der Antrag per Email zurückgezogen wurde. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die Bauaufsichtsbehörde dem Antragsteller mitteilt, dass das Vorhaben kostenpflichtig abgelehnt werden muss oder der Antrag alternativ zurückgenommen werden kann.

Weitere Erkenntnisse oder Informationen liegen der Verwaltung derzeit nicht vor.


Untersuchungen bei der Reiteralm
In der Sitzung des Gemeinderates am 23.05.2023 erkundigt sich Gemeinderat Sven Kluba zu den naturschutzfachlichen Untersuchungen im Bereich der Reiter Alm und bittet um Auskunft, wer diese Untersuchungen in Auftrag gegeben hat.
Es wird mitgeteilt, dass im hier angesprochenen Verfahren aktuell folgende Gutachten von der Gemeinde beauftragt sind:
- Verkehrsgutachten 
- naturschutzfachliche Gutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP), Umweltbericht) 
- Immissionsschutzgutachten (Gerüche) 
- Bodengutachten, geologisches Gutachten 
- Gutachten zur Beseitigung Niederschlagswasser, Starkregen

Somit auch die angesprochenen naturschutzfachlichen Untersuchungen.


Teilnahme Grundeigentümer-/Anliegerversammlung
GR Josef Ramstetter bat in der Gemeinderatssitzung am 23.05.2023 um Abklärung, ob Gemeinderäte bei Grundeigentümer-/Anliegerversammlungen teilnehmen dürfen. 
Eine kommunalrechtliche Regelung gibt es zu den genannten Versammlungen nicht. Die bayerische Gemeindeordnung kennt die Begriffe nicht. Es obliegt dem für die Versammlung Verantwortlichen den Personenkreis einzuladen, der für die Erledigung des Anliegens notwendig ist. Ein Gemeinderatsmitglied kann also eingeladen werden, muss aber nicht. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2023 11:36 Uhr