Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts; Änderung der Besetzung des Gemeinderats - Vereidigung von Herrn Wolfgang Hirner


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 3

Vorgang

GR Ulrich Tretter beantragte aus persönlichen Gründen das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und damit die Niederlegung des Gemeinderatsmandats (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG). Der Gemeinderat stellt die Niederlegung des Amtes fest (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG). Eine Ablehnung ist nicht zulässig. Dabei handelt es sich rein um einen formalen Akt. Der Antrag auf Niederlegung des Gemeinderatsmandats kann vom Gemeinderat nicht abgelehnt werden. 

Nach dem Bekanntwerden vom Ausscheidungswunsch des GR Ulrich Tretter wurden die Listennachfolger schriftlich gefragt, ob sie das Mandat als Gemeinderat annehmen. Frau Katja Halk und Frau Roswitha Hauk haben das Mandat aus persönlichen Gründen schriftlich abgelehnt. Als nächster Listennachfolger der Grünen wurde Herr Wolfgang Hirner angeschrieben. Er teilte schriftlich mit, das Mandat annehmen zu wollen.  Herr Wolfgang Hirner wird im Gemeinderat begrüßt. Erster Bürgermeister Martin Öttl nimmt die Vereidigung gem. Art. 31 Gemeindeordnung vor.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Niederlegung des Gemeinderatsmandats von GR Ulrich Tretter zu. Die Vereidigung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 10:27 Uhr