Antrag von GR Sven Kluba auf Brückenerneuerungen in Feldkirchen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 5

Vorgang

In der diesjährigen Haushaltssitzung hat Gemeinderat Kluba beantragt, Planungskosten für die Erneuerung der Brücken über den Mühlbach und den Hammerbach einzustellen, was antragsgemäß erfolgte. In der Bauausschusssitzung vom 12. September dieses Jahres bat Gemeinderat Kluba um Sachstandsbericht.

Um dem Gemeinderat eine umfängliche Beurteilung zu ermöglichen, hat die Verwaltung den Zustand der antragsgegenständlichen Brücken sowie mehrere anstehende Brückensanierungen im Gemeindegebiet aufbereitet. Hierzu wurden alle 52 erfassten Bauwerke aus technischer Sicht einer Bewertung unterzogen. Zugrunde liegen die Daten der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.

Die Bauwerke in der Gemeinde Ainring werden in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen. Hauptprüfungen sind alle 6 Jahre und nach 3 Jahren Zwischenprüfungen gemäß DIN 1076 vorgeschrieben. Die letzten Hauptprüfungen an den antragsgegenständlichen Bauwerken fanden 2018 und die letzte einfache Prüfung im Jahr 2020 bzw. 2021 statt. Mit der Prüfung werden Schadensbilder festgehalten und bewertet, sodass das Bauwerk eine Zustandsnote bekommt. Bei der letzten Hauptprüfung hat das Brückenbauwerk BW0204 (Hammerbachbrücke in Feldkirchen) eine Zustandsnote von 2,7 bekommen. Das Brückenbauwerk BW0310 (Mühlbachbrücke Feldkirchen) die Zustandsnote 2,2. Die nächsten Hauptprüfungen für diese Brückenbauwerke findet im Jahr 2024 und die nächste einfache Prüfung im Jahr 2027 statt.

Die Zustandsbewertung erfolgt nach RI-EBW-PRÜF:
Note 1,0-1,4: sehr guter Bauwerkszustand
Note 1,5-1,9: guter Bauwerkszustand
Note 2,0-2,4: befriedigender Bauwerkszustand
Note 2,5-2,9: ausreichender Bauwerkszustand
Note 3,0-3,4: nicht ausreichender Bauwerkszustand
Note 3,5-4,0: ungenügender Bauwerkszustand

Hammerbachbrücke Feldkirchen                         Mühlbachbrücke Feldkirchen Bauwerk
Bauwerk BW0204                                        BW0310


Die Tonnagebeschränkungen erfolgten also nicht etwa aufgrund von schlechtem Bauwerkszustand. Vielmehr wurde 2007 der TÜV aufgrund fehlender Bauwerksdaten beauftragt, eine Lasteinstufung nach DIN 1072 durchzuführen. Es wurden statische Nachberechnungen anhand von vorliegenden Unterlagen und teilweise Vor-Ort-Ermittlungen durchgeführt. 
Nicht näher bekannt ist der genaue Brückenaufbau (z.B. wie viel Eisen ist verwendet worden). Dies ist nachträglich auch nicht zu ermitteln. Daher stützen sich die Berechnungen nur auf die mit Sicherheit anzunehmenden Umstände. Daraus resultieren die Tonnagebeschränkungen auf 6 t bzw. 12 t.

Zweckmäßig wäre daher aus Sicht der Verwaltung, die anstehende Hauptprüfung für 2024 rasch anzusteuern und die Ergebnisse in die weiteren Überlegungen und Beschlussfassungen einzubeziehen. Bei dieser Gelegenheit könnte zusätzlich beauftragt werden zu prüfen, ob die Brücken hinsichtlich der Tonnageerhöhung mit vertretbarem Aufwand ertüchtigt werden könnten.

Für einen Neubau der Brücken liegen aktuelle Kostenermittlungen vom November 2023 vom Ing. Büro Haumann und Fuchs vor.

Der Neubau der Hammerbachbrücke würde demnach rund 290.000,00 EURO ohne Nebenkosten und der Neubau der Mühlbachbrücke rund 260.000,00 EURO ohne Nebenkosten betragen.

Zu beachten wäre im Gesamtzusammenhang aber auch, dass im Gemeindegebiet einige weitere Brücken zur Sanierung anstehen, so dass eine Priorisierung zweckmäßig erscheint.

In Rede stehen daher folgende Brücken:
  • Hammerbachbrücke, ca. 290.000,-- EURO, bautechnisch in Ordnung, Tonnagebeschränkung
  • Mühlbachbrücke, ca. 260.000,-- EURO, bautechnisch in Ordnung, Tonnagebeschränkung
  • Surbrücke bei Altmutter, ca. 95.000,00 EURO, bautechnisch dringende Notwendigkeit, die Brücke ist aktuell gesperrt, Erneuerung bereits beschlossen und beauftragt.
  • Durchlass Mühlstätter Graben, Am alten Schulhaus, Kosten ca. 90.000,-- EURO, bautechnisch dringend erforderlich wegen massiver Auskolkungen in Folge vergangener Hochwasserereignisse, derzeit provisorisch mit Beton saniert.
  • Durchlass Mühlstätter Graben, Dorfstraße, Kosten ca. 90.000,-- EURO, bautechnisch dringend erforderlich wegen massiver Auskolkungen in Folge vergangener Hochwasserereignisse, derzeit provisorisch mit Beton saniert.
  • Bahnbrücke Niederstraß, ca. 1 Mio EURO, aus Verkehrssicherungsgründen (sh. Prüfung 2022/23) dringlich, Kostentragung ist nach neuer Rechtslage noch zu prüfen, aber die Abwicklung und Begleitung der Maßnahme ist auf jeden Fall von der Gemeinde durchzuführen.
  • Hammerbachbrücke Kugelmühlstraße Richtung Schreinerei Brötzner, Kosten dürften wie die beiden anderen Feldkirchener Brücken sein, derzeit Privatbrücke, Übernahme im Zuge der Neuaufstellung Bebauungsplan Feldkirchen vorgesehen.
  • Eselsbachbrücke in Thundorf, schlechter Bauwerkszustand, Gelegenheit zur Sanierung besteht mit der aktuell anstehenden Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich.

Die Verwaltung schlägt daher folgende Priorisierung vor (angepasst nach Diskussion im Verwaltungs- und Finanzausschuss):

  • Weitere Abarbeitung der Surbrücke (Auftrag bereits vergeben)

  1. Bearbeitung der beiden antragsgegenständlichen Brücken in Feldkirchen (dabei ist wie oben dargelegt maßgeblich der neue Bericht im Zuge der anstehenden Hauptprüfungen 2024 - mit Zusatzauftrag Prüfung von Tonnageerhöhung-, welche raschestmöglich anzusteuern sind)
  2. Abarbeitung Bahnbrücke Niederstraß (Beauftragung Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zum Neubau)
  3. Erneuerung der Eselsbachbrücke in Thundorf (Abarbeitung im Zuge der Maßnahme „Thundorf Süd“)
  4. Erneuerung der Durchlässe Dorfstraße und Am alten Schulhaus am Mühlstätter Graben
  5. Hammerbachbrücke in Feldkirchen Richtung Schreinerei Brötzner

Beratung

GR Sven Kluba weist noch einmal darauf hin, dass seit 2007 die Tonnagebeschränkung besteht. Ziel muss es sein, dass keine Tonnagebeschränkung für die Brücken in Feldkirchen bestehen. Erstaunt zeigte sich GR Kluba, dass in diesem Jahr nichts vorwärts gegangen ist. Den Antrag hat er im Rahmen der Haushaltsberatungen gestellt. Seiner Meinung nach hätte das Projekt mit der Haushaltsmittelbereitstellung begonnen werden können. Haushaltsmittel wurden durch den Haushaltsplan vom Gemeinderat genehmigt. Somit ist er der Meinung, dass der Beschluss nicht vollzogen wurde. Erster Bürgermeister Martin Öttl erklärt, dass viele Aufgaben erledigt werden müssen und diese werden abgearbeitet. Bauamtsleiter Thomas Fuchs ergänzt, dass auch die Vorbereitung der Thematik und das Einholen von Gutachten Zeit braucht. Beschlüsse wurden zusammengetragen. Das Thema wurde jedenfalls nicht vergessen. GR Kluba möchte konkret wissen, ob man zu den Planungskosten, die im Haushalt veranschlagt sind, immer vor der Ausgabe einen Beschluss fassen muss. Thomas Fuchs erläutert die Wertgrenzen der Geschäftsordnung. Die Gesamtsumme des Projektes ist dafür entscheidend, in welchem Gremium die Angelegenheit zu beraten ist. Dritter Bürgermeister Martin Strobl ergänzt, dass der Haushaltsplan nur die Bereitstellung der finanziellen Mittel ist. Dabei handelt es sich um eine Absichtserklärung. Daraus können ohne weitere Beschlüsse keine Aufträge vergeben werden, wenn dafür ein Gremium zuständig ist. GR Christian Stehböck fragt nach, warum die mit Beton aufgefüllten Brücken an der vierten Stelle stehen. Thomas Läpple erklärt, dass sich im Zuge des Hochwasserschutzes der Querschnitt ändern wird. Derzeit liegen noch keine genauen Informationen dazu vor. Deshalb kann keine letztendliche Sanierung durchgeführt werden. GR Franz Wimmer erkundigt sich nach der Zuständigkeit in der Kehl bei Wiesbach. Thomas Fuchs erklärt, dass die Gemeinde hier nicht zuständig ist. Sie hilft aber gerne mit. GR Sven Kluba plädiert letztendlich dafür die Brücken in Feldkirchen zeitnah neu zu errichten, da die Baukosten weiter steigen werden. Eine Sanierung hilft nur kurzfristig. Es wird ihm geantwortet, dass sobald das Gutachten aus dem nächsten Jahr vorliegt, das Gremium eine Entscheidung treffen soll.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt im Zusammenhang mit dem Antrag von Gemeinderat Kluba, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise bzw. die vorgeschlagene Priorisierungsliste zur Anwendung kommt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 10:27 Uhr