In der diesjährigen Haushaltssitzung hat Gemeinderat Kluba beantragt, Planungskosten für die Erneuerung der Brücken über den Mühlbach und den Hammerbach einzustellen, was antragsgemäß erfolgte. In der Bauausschusssitzung vom 12. September dieses Jahres bat Gemeinderat Kluba um Sachstandsbericht.
Um dem Gemeinderat eine umfängliche Beurteilung zu ermöglichen, hat die Verwaltung den Zustand der antragsgegenständlichen Brücken sowie mehrere anstehende Brückensanierungen im Gemeindegebiet aufbereitet. Hierzu wurden alle 52 erfassten Bauwerke aus technischer Sicht einer Bewertung unterzogen. Zugrunde liegen die Daten der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen.
Die Bauwerke in der Gemeinde Ainring werden in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterzogen. Hauptprüfungen sind alle 6 Jahre und nach 3 Jahren Zwischenprüfungen gemäß DIN 1076 vorgeschrieben. Die letzten Hauptprüfungen an den antragsgegenständlichen Bauwerken fanden 2018 und die letzte einfache Prüfung im Jahr 2020 bzw. 2021 statt. Mit der Prüfung werden Schadensbilder festgehalten und bewertet, sodass das Bauwerk eine Zustandsnote bekommt. Bei der letzten Hauptprüfung hat das Brückenbauwerk BW0204 (Hammerbachbrücke in Feldkirchen) eine Zustandsnote von 2,7 bekommen. Das Brückenbauwerk BW0310 (Mühlbachbrücke Feldkirchen) die Zustandsnote 2,2. Die nächsten Hauptprüfungen für diese Brückenbauwerke findet im Jahr 2024 und die nächste einfache Prüfung im Jahr 2027 statt.
Die Zustandsbewertung erfolgt nach RI-EBW-PRÜF:
Note 1,0-1,4: sehr guter Bauwerkszustand
Note 1,5-1,9: guter Bauwerkszustand
Note 2,0-2,4: befriedigender Bauwerkszustand
Note 2,5-2,9: ausreichender Bauwerkszustand
Note 3,0-3,4: nicht ausreichender Bauwerkszustand
Note 3,5-4,0: ungenügender Bauwerkszustand
Hammerbachbrücke Feldkirchen Mühlbachbrücke Feldkirchen Bauwerk
Bauwerk BW0204 BW0310
Die Tonnagebeschränkungen erfolgten also nicht etwa aufgrund von schlechtem Bauwerkszustand. Vielmehr wurde 2007 der TÜV aufgrund fehlender Bauwerksdaten beauftragt, eine Lasteinstufung nach DIN 1072 durchzuführen. Es wurden statische Nachberechnungen anhand von vorliegenden Unterlagen und teilweise Vor-Ort-Ermittlungen durchgeführt.
Nicht näher bekannt ist der genaue Brückenaufbau (z.B. wie viel Eisen ist verwendet worden). Dies ist nachträglich auch nicht zu ermitteln. Daher stützen sich die Berechnungen nur auf die mit Sicherheit anzunehmenden Umstände. Daraus resultieren die Tonnagebeschränkungen auf 6 t bzw. 12 t.
Zweckmäßig wäre daher aus Sicht der Verwaltung, die anstehende Hauptprüfung für 2024 rasch anzusteuern und die Ergebnisse in die weiteren Überlegungen und Beschlussfassungen einzubeziehen. Bei dieser Gelegenheit könnte zusätzlich beauftragt werden zu prüfen, ob die Brücken hinsichtlich der Tonnageerhöhung mit vertretbarem Aufwand ertüchtigt werden könnten.
Für einen Neubau der Brücken liegen aktuelle Kostenermittlungen vom November 2023 vom Ing. Büro Haumann und Fuchs vor.
Der Neubau der Hammerbachbrücke würde demnach rund 290.000,00 EURO ohne Nebenkosten und der Neubau der Mühlbachbrücke rund 260.000,00 EURO ohne Nebenkosten betragen.
Zu beachten wäre im Gesamtzusammenhang aber auch, dass im Gemeindegebiet einige weitere Brücken zur Sanierung anstehen, so dass eine Priorisierung zweckmäßig erscheint.
In Rede stehen daher folgende Brücken:
- Hammerbachbrücke, ca. 290.000,-- EURO, bautechnisch in Ordnung, Tonnagebeschränkung
- Mühlbachbrücke, ca. 260.000,-- EURO, bautechnisch in Ordnung, Tonnagebeschränkung
- Surbrücke bei Altmutter, ca. 95.000,00 EURO, bautechnisch dringende Notwendigkeit, die Brücke ist aktuell gesperrt, Erneuerung bereits beschlossen und beauftragt.
- Durchlass Mühlstätter Graben, Am alten Schulhaus, Kosten ca. 90.000,-- EURO, bautechnisch dringend erforderlich wegen massiver Auskolkungen in Folge vergangener Hochwasserereignisse, derzeit provisorisch mit Beton saniert.
- Durchlass Mühlstätter Graben, Dorfstraße, Kosten ca. 90.000,-- EURO, bautechnisch dringend erforderlich wegen massiver Auskolkungen in Folge vergangener Hochwasserereignisse, derzeit provisorisch mit Beton saniert.
- Bahnbrücke Niederstraß, ca. 1 Mio EURO, aus Verkehrssicherungsgründen (sh. Prüfung 2022/23) dringlich, Kostentragung ist nach neuer Rechtslage noch zu prüfen, aber die Abwicklung und Begleitung der Maßnahme ist auf jeden Fall von der Gemeinde durchzuführen.
- Hammerbachbrücke Kugelmühlstraße Richtung Schreinerei Brötzner, Kosten dürften wie die beiden anderen Feldkirchener Brücken sein, derzeit Privatbrücke, Übernahme im Zuge der Neuaufstellung Bebauungsplan Feldkirchen vorgesehen.
- Eselsbachbrücke in Thundorf, schlechter Bauwerkszustand, Gelegenheit zur Sanierung besteht mit der aktuell anstehenden Kanalbaumaßnahme in diesem Bereich.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Priorisierung vor (angepasst nach Diskussion im Verwaltungs- und Finanzausschuss):
- Bearbeitung der beiden antragsgegenständlichen Brücken in Feldkirchen (dabei ist wie oben dargelegt maßgeblich der neue Bericht im Zuge der anstehenden Hauptprüfungen 2024 - mit Zusatzauftrag Prüfung von Tonnageerhöhung-, welche raschestmöglich anzusteuern sind)
- Abarbeitung Bahnbrücke Niederstraß (Beauftragung Verkehrssicherungsmaßnahmen bis zum Neubau)
- Erneuerung der Eselsbachbrücke in Thundorf (Abarbeitung im Zuge der Maßnahme „Thundorf Süd“)
- Erneuerung der Durchlässe Dorfstraße und Am alten Schulhaus am Mühlstätter Graben
- Hammerbachbrücke in Feldkirchen Richtung Schreinerei Brötzner