Entlastungsbeschluss 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 6.3

Vorgang

Die Jahresrechnung 2022 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung zu erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022.

Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 10:27 Uhr