Entlastungsbeschluss 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Nicht sichtbar | |||||
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 19.12.2023 | ö | beschließend | 6.3 |
Vorgang
Die Jahresrechnung 2022 wurde festgestellt. Aufgrund dessen hat die Entlastung zu erfolgen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung für die Jahresrechnung 2022.
Aufgrund persönlicher Beteiligung nach Art. 49 Abs. 1 GO nimmt der Erste Bürgermeister an Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.02.2024 10:27 Uhr