4. Änderungssatzung zur BGS-FWS; Kalkulation und Anpassung der Fernwärmegebühren ab 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.12.2023 ö beschließend 10

Vorgang

Die Fernwärmegebühren wurden zuletzt Ende November 2023 kalkuliert (einjähriger Kalkulationszeitraum). Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde wie bereits im Vorjahr die Unterstützung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands in Anspruch genommen. 

Aus der Nachkalkulation für das Jahr 2022 ergibt sich eine Unterdeckung von 31.300 €. Für das Jahr 2023 wird mittels Hochrechnung bis Jahresende eine Überdeckung von 251 T€ prognostiziert. 
Nach Verrechnung der Vorjahre 2022 und 2023 verbleibt nach derzeitiger Prognose Ende 2023 eine Überdeckung von 433 T€ (zzgl. Zinsen), die wiederum in die Vorkalkulation 2024 übernommen wird. 
 
Den steigenden Personalkosten (Tariferhöhung) und Kosten für den Rohrnetzunterhalt stehen vor allem die gesunkenen Sachkosten für die Brennstoffbeschaffung entgegen. Aufgrund steigender Neukunden rechnen wir für 2024 mit einem höheren Wärmeverkauf von 500 MWh. Zudem wurde dieser in der letztjährigen Kalkulation aufgrund gestiegener Heizkosten reduziert angesetzt.
Durch eine Gebührensenkung kann, in der Hochrechnung, die kumulierte Überdeckung der letzten Jahre auf etwa 13.000 € abgeschmolzen werden.

Aufgrund der Orientierung an einem langfristigen Zinsniveau wurde der kalkulatorische Zinssatz unverändert mit 2,5% in die Vorauskalkulation 2023 einbezogen.
 
Die Werkleitung schlägt vor, für 2024 die Verbrauchsgebühr zu senken. Mit einem Anteil der Grundgebühr von ca. 25% am Erlös aus den Wärmeverkäufen (2021 30%) wird, aus Sicht der Werkleitung, auch dem sparsamen Umgang mit Heizenergie Rechnung getragen.

Dadurch ergeben sich für 2024 folgende Fernwärmegebühren (zzgl. MwSt.): 
  • Grundgebühr 2,40 € / Monat pro kW (unverändert)
  • Verbrauchsgebühr 7,8 Cent / kWh (bislang 11,4 Cent pro kWh)

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation zustimmend zur Kenntnis und beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fernwärmesatzung der Gemeinde Ainring (BGS-FWS) in der Fassung vom 19.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 10:27 Uhr