1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring für den OT Feldkirchen, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 16.01.2024 ö beschließend 3
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö beschließend 3

Vorgang

Der Entwurfsplan der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring für den Bereich Feldkirchen lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 01. November bis 04. Dezember 2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. Es wurden 18 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben, aus der Öffentlichkeit keine.

Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Sodomann und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.

Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.

Beschluss

Die Abwägungen werden wie vorgetragen getroffen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ainring festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 13:29 Uhr