Neuaufstellung Bebauungsplan Feldkirchen, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 16.01.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Feldkirchen“ mit Begründung, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht, sowie schalltechnischer Untersuchung lag in der Zeit vom 01. November bis 04. Dezember gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 18 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit eine.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen.
Der beauftragte Stadtplaner, Herr Sodomann und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beschluss
Die Abwägungen werden wie vorgetragen getroffen.
Der Bauausschuss beschließt den Bebauungsplan Feldkirchen in der Fassung vom 16.01.2024 mit Begründung, integriertem Grünordnungsplan und Umweltbericht, sowie schalltechnischer Untersuchung, gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 13:29 Uhr