Vergabe Planungsauftrag; Erneuerung der Riesenwasserrutsche im Erlebnisbad sowie nötige Betonsanierungsarbeiten am und im Sprungturmgebäude


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö beschließend 3

Vorgang

  1. Betonsanierungsarbeiten am Sprungturmgebäude

Im vergangenen Jahr am 04.10.2023 wurde am Sprungturmgebäude gemäß VDI 6200 eine eingehende Überprüfung durch eine besondere fachkundige Person durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfung wird dem Bauwerk eine Zustandsnote vergeben. Das Sprungturmgebäude wurde mit der Gesamtnote 3,1 bewertet.


Die Zustandsnote für Ingenieurbauwerke ist unter Berücksichtigung der Schadensauswirkung auf die Verkehrssicherheit, Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Konstruktion wie folgt definiert:

Notenbereich


1,0 - 1,4
sehr guter Zustand
Die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerks sind gegeben.
Laufende Unterhaltung erforderlich.
1,5 - 1,9
guter Zustand
Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe kann beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig geringfügig beeinträchtigt werden. Laufende Unterhaltung erforderlich.
2,0 - 2,4
befriedigender Zustand
Die Standsicherheit und Verkehrssicherheit des Bauwerks sind gegeben. Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann langfristig beeinträchtigt werden. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung des Bauwerks, die langfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder
Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist möglich. Laufende Unterhaltung erforderlich. Mittelfristig Instandsetzung erforderlich.
Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der
Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich werden.
2,5 - 2,9
ausreichender Zustand
Die Standsicherheit des Bauwerks ist gegeben.
Die Verkehrssicherheit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein. Die Standsicherheit und/oder Dauerhaftigkeit mindestens einer Bauteilgruppe können beeinträchtigt sein. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann beeinträchtigt sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung des Bauwerks, die mittelfristig zu erheblichen Standsicherheits- und/oder Verkehrssicherheitsbeeinträchtigungen oder erhöhtem Verschleiß führt, ist dann zu erwarten. Laufende Unterhaltung erforderlich. Kurzfristig bis mittelfristig Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit können kurzfristig erforderlich sein.
3,0 - 3,4
nicht ausreichender Zustand
Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind beeinträchtigt. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind.
Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind umgehend erforderlich.
3,5 - 4,0
ungenügender Zustand
Die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit des Bauwerks sind erheblich beeinträchtigt oder
nicht mehr gegeben. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks kann nicht mehr gegeben sein. Eine Schadensausbreitung oder Folgeschädigung kann kurzfristig dazu führen, dass die Standsicherheit und/oder Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben sind oder dass sich ein irreparabler Bauwerksverfall einstellt. Laufende Unterhaltung erforderlich. Umgehende Instandsetzung bzw. Erneuerung erforderlich. Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sind sofort erforderlich.













Zusammenfassung des Prüfberichts:

Eine Generalsanierung ist dringend erforderlich, da die Oberflächenbeschichtung und sonstige Maßnahmen zum Schutz des Bauwerks so stark geschädigt sind, dass sie ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Eindringendes Wasser hat bereits tragende Bauteile geschädigt. Diese besitzen zwar noch ausreichend Tragfähigkeit, doch das kann sich schnell ändern, wenn zugelassen wird, dass weiterhin Wasser in die Konstruktion dringen kann.

  1. Erneuerung der Rutschelemente an der Riesenwasserrutsche

Die Riesenwasserrutsche im Erlebnisbad wird jedes Jahr von einem externen Prüfer auf Verkehrssicherheit und Gebrauchstauglichkeit geprüft. Die Prüfungen der letzten Jahre ergaben immer wieder Mängel, die von seitens der Gemeinde Ainring behoben wurden. Laut letzter Prüfung, die am 30.05.2023 stattfand, haben sich wieder erhebliche Mängel an der Rutsche aufgetan. Der Prüfer empfiehlt den Austausch, der stark beschädigten und mehrfach reparierten Rutschelemente. Unser Schwimmbadmeister Herr Enzinger spricht sich ebenfalls für den Austausch aus, da ihm die Sicherheit seiner Badegäste an erster Stelle steht.

Auszug aus Prüfbericht 2023:

  • Am Einsitzelement und einigen Rutschelementen wurden scharfkantige Abplatzungen im Trägermaterial in der Gelcoatschicht festgestellt. Die Schadstellen müssen geschliffen bzw. sach- und fachgerecht repariert werden.
  • In allen Elementen wurden Abplatzungen und Kerben in der Gelcoatschicht festgestellt
  • Zum Teil löst sich die Beschichtung von der Topcoatschicht.

Mit diesen Informationen gab es am 17.01.2024 einen Ortstermin im Schwimmbad mit einem Vertreter von einem Ingenieurbüro für Bauwesen. Das Büro hat schon Erfahrungen mit Neubau/ Sanierung von Schwimmbädern. Wir, das Bauamt, wollten in Erfahrung bringen, ob es machbar wäre, diese zwei Maßnahmen (Betonsanierung Sprungturm und Erneuerung Rutschelemente) in der Schwimmbadsaisonpause 2024/25 zu absolvieren. Die Aussage von dem Vertreter des Ingenieurbüros war positiv, dass es machbar wäre.

Beratung

GR Ludwig Moderegger fragt nach, ob die Rutsche gesperrt werden muss. Es wird geantwortet, dass sie instandgesetzt wurde und nicht gesperrt werden muss.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Arbeiten grundsätzlich durchgeführt werden mit dem Auftrag an die Verwaltung, ein geeignetes Planungsbüro zu beauftragen. Planung 2024 – Ausführung Herbst 24 bis Frühjahr 25. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan zu veranschlagen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 12:30 Uhr