Feststellung der Zulässigkeit des Bürgerantrags zum Thema Reiter Alm
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Am 01.02.2024 war Frau Gabriele Noreisch beim Ersten Bürgermeister Martin Öttl und hat einen Ordner mit gut 1500 Unterschriften für einen Bürgerantrag abgegeben. Der Bürgerantrag und das formelle Verfahren sind in Art. 18b GO geregelt. Die formellen Voraussetzungen sind:
- Das zuständige Gemeindeorgan soll sich mit einer gemeindlichen Angelegenheit befassen (Art. 18 b Abs. 1 GO) → ist erfüllt, Antrag auf Erhalt des Sondergebietes Gastronomie und Wellness (Reiteralm) und Einstellung des Bauleitplanverfahrens für eine psychosomatische Klinik
Der Antrag muss bei der Gemeinde eingereicht werden, eine Begründung enthalten und drei Personen benennen, die die Unterzeichnenden vertreten (Art. 18b Abs. 2 GO) → ist erfüllt, der Antrag wurde persönlich beim Bürgermeister abgegeben. Der Antrag enthält eine Begründung und es sind drei Personen benannt.
Der Antrag muss von mindestens 1% der Gemeindebewohner unterschrieben sein, wobei nur die Gemeindebürger unterschriftsberechtigt sind (art. 18b Abs. 3 GO) → ist erfüllt, es wurden gut 1500 Unterschriften abgegeben. 200 Unterschriften wurden geprüft.
Da alle formellen Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Antrag binnen eines Monats nach Abgabe dem zuständigen Gremium zur Feststellung der Zulässigkeit vorzulegen (Art. 18b Abs. 4 GO). Die Zuständigkeit liegt beim Gemeinderat. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss ist vorberatend.
Das weitere Vorgehen ist dann wie folgt. Ist die Zulässigkeit vom Gemeinderat festgestellt, dann muss innerhalb von drei Monaten der Antrag im Gemeinderat inhaltlich beraten und beschlossen werden (Art. 18b Abs. 5 GO).
Beratung
GR Sven Kluba möchte wissen, wann die Beratung im Gemeinderat stattfinden wird. Am Anfang der Dreimonatsfrist oder eher am Ende. Erster Bürgermeister Martin Öttl antwortet, dass die Aprilsitzung für die Beratung vorgesehen ist. GR Wolfgang Hirner wünscht sich eine Bürgerbeteiligung zu dem Thema. Nur so können Meinungen ausgetauscht und neue Gründe vorgetragen werden. Erster Bürgermeister Martin Öttl bittet um Zeit für die Vorbereitung. Die Fraktionssprecher werden entsprechend rechtzeitig informiert.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt die Zulässigkeit des Bürgerantrags auf Aufhebung des Bauleitplanverfahrens für eine psychosomatische Reha-Klinik auf der Reiter Alm sowie den Erhalt des Sondergebietes für Gastronomie und Wellness fest.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 12:30 Uhr