Vorhabensbezogner Bebauungsplan Bürgersolarpark-Ainring, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 12.03.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Der Entwurf des vorhabensbezogenen Bebauungsplanes „Bürgersolar-Park-Ainring“ mit Begründung, Umweltbericht und Blendgutachten, lag in der Zeit vom 27.12.2023 bis 02.02.2024 gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme gebeten.
Vor Trägern öffentlicher Belange wurden 21 Stellungnahmen abgeben, aus der Öffentlichkeit keine.
Die Stellungnahmen werden im Einzelnen vorgetragen (sh. Abwägungstabelle „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Bürgersolarpark Ainring“).
Das beauftragte Planungsbüro GeoPlan, Herr Ribesmeier, und die Bauverwaltung nehmen zu den einzelnen Punkten nachfolgend Stellung. An der Abwägung hat Herr Rechtsanwalt Engelmann von der Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner, mitgewirkt.
Allgemeiner Hinweis:
Die Stellungnahmen entsprechen inhalt- und textlich dem eingegangenen Original. Durch die Verwaltung erfolgen keine Korrekturen zur Rechtschreibung und Grammatik.
Beschluss
Der Bauausschuss beschließt die Abwägungen wie vorgetragen vorzunehmen.
Der Entwurfspläne werden in der Fassung vom 12.03.2024 gebilligt.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen, zugleich werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange erneut um Stellungnahme gebeten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 04.12.2024 13:27 Uhr