Antrag auf Änderung der Außenbereichssatzung (Lückenfüllungssatzung) Weng
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses, 12.03.2024
Beratungsreihenfolge
Vorgang
Es wird beantragt die Lückenfüllungssatzung Weng dahingehend zu ändern, dass auf der Fl.Nr. 541 Gem. Straß der Bau von 2 Häusern möglich wäre. Dazu würden gem. eingereichter Unterlagen zwei Anbauten an bestehenden Anwesen abgebrochen.
Stellungnahme der Verwaltung:
In dem Siedlungssplitter hat sich Wohnbebauung von einigem Gewicht entwickelt. Das Gebiet ist nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Weitere, nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegierte Vorhaben können gem. § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist. Mit der bestehenden Außenbereichssatzung sollen die bestehenden Gebäude einer geordneten Bebauung zugeführt und die Errichtung von Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB ermöglicht werden. Eine Zersiedelung über das Satzungsgebiet hinaus soll verhindert werden. Die bestehende Lückenfüllungssatzung erfuhr im Jahr 1997 die 1. Änderung.
Aus Sicht der Verwaltung erscheint das Vorhaben vertretbar. Mit der Änderung, geringfügiger Erweiterung des Satzungsumgriff könnten zudem die außerhalb der Satzung gelegenen Anwesen Weng 11b, 9a und 9b in die Satzung mit einbezogen werden.
Beratung
GR Ramstetter fragt, für wen das Baurecht wäre. Bauamtsleiter Fuchs erläutert, dass eine Bebauung für die Kinder des Eigentümers vorgesehen ist. GR Ramstetter hinterfragt den Umgriff der Satzung. Bauamtsleiter Fuchs zeigt den bisher gültigen Geltungsbereich und erklärt inwieweit hier die Änderung angedacht ist. Die rechtlichen Vorgaben für eine Außenbereichssatzung sind sehr eng gefasst, eine Erweiterung in die Fläche ist nicht möglich. Sollte weitere Wohnbebauungen, in Folge von An- und Ausbauten erfolgen, könnte sich diese Splittersiedlung in einen Ortsteil entwickeln, dann muss die Situation neu bewertet werden.
GR Moderegger erkundigt sich, ob es mit der Bebauung zu Einschränkungen der Landwirtschaft kommt. Bauamtsleiter Fuchs stellt fest, dass es nach wie vor am Außenbereich bleibt und keine Einschränkungen zu erwarten sind.
Beschluss
Die Bauausschuss beschließt die 2. Änderung der Lückenfüllungssatzung Weng. Mit dem Antragsteller ist eine Kostenübernahmeerklärung abzuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.12.2024 13:27 Uhr